Liebe/-r Experte/-in,
2000 kaufte ich eine Eigentumswohnung die gedacht war, mit Rentenbeginn zu verkaufen. Bis 2006 Steuervergünstigung dann in Frührente. Seit 2007 trage ich die vollen Kosten Mieteinnahmen reichen nicht für die Bankschulden, bei kleiner Rente recht schwierig. Es heisst ja lt. damaligen Kanzler Schröder:Immobilie erst nach 10 Jahren verkaufen.Steuererklärung seit 2007 auch immer 0,000. Macht das Finanzamt Schwierigkeiten wenn die Wohnung schon drei Monate vorher, also nicht 03.2010 sondern schon 01.2010 verkauft ist? Für genaue Antwort danke ich vorab, möchte nicht in Bedrängnis kommen.
Hallo,
ja, das Finanzamt nimmt es sehr genau mit der Datumsgrenze. Auf keinen Fall vor Ablauf der 10 Jahre verkaufen, wenn klar ist, das Spekulationsgewinn im Raum steht. Bei Unsicherheit unbedingt Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuche zwecks Berechnung evtl zu zahlender Steuer.
Gruß
Sven
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich persönlich würde die 3 Monate noch abwarten. Denn 10 Jahre bei V+V ist pflicht. Ansonsten fällt Spekulationsgewinn an.
Somit rate ich ab die Wohnung früher zu verkaufen.
Ich persönlich würde die 3 Monate noch abwarten. Denn 10 Jahre
bei V+V ist pflicht. Ansonsten fällt Spekulationsgewinn an.
Somit rate ich ab die Wohnung früher zu verkaufen.
Herzlichen dank für den Hinweis, dann werde ich warten, darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an
Lieber Sven, dann warte ich die drei Monate moch ab, da kommt es auch nicht mehr drauf an, herzlichen dank für die Antwort
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
grundsätzlich ist der verkaufserlös steuerpflichtig.
aber nur, wenn der verkaufserlös abzgl. anschaffungskosten abzgl. abschreibung größer null € ist ein steuerpflichtiger gewinn entstanden.
wenn sie gar keine probleme haben wollen sollten sie auf jeden fall warten bis die zehn jahre vorbei sind. andernfalls könnten sie mal beim finanzamt anrufen und sich den gewinn ausrechnen lassen, da die ja alle daten haen.
Hallo !
Die Frist läuft nach 10 Jahren ab. Ein Verkauf 3 Monate vorher ist nicht zu empfehlen!
MfG
D. Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank für die Auskunft und schönes Wochenende
Barbara Meyer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für die Info und schönes Wochenende
Barbara Meyer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
im Gesetz steht 10 Jahre und das wird vom Finanzamt taggenau berechnet. Also wenn man es auch nur einen Tag zu früh verkauft sind es steuerpflichtige Einnahmen.
Gruß