Liebe/-r Experte/-in,
ich habe 2 PKW in meinem Betrieb. Ein voll abgeschrieben,
anderes -neu. Privatnutzung ist gering, da meine Frau auch
ein Auto hat. Muss ich Fahrtenbücher führen, bzw 1%-
anwenden ? Für beide PKW ? oder nur für einen ?
danke für die Auskunft
nb
Hallo,
wenn für den einen Pkw eindeutig glaubhauft gemacht wird, dass er zu 100 % betrieblich genutzt wird, dann müssen Sie nur für den zweiten Pkw Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden.
Viele Grüße
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liegt die privatnutzung unte 10% ist die 1%regelung nicht anzuwenden, fahrtenbuch sollte aber zumindest die ersten 6 monate geführt werden, bei 10-49%iger eigenutzung ebenfalls. das sollte eigentlich dem FA reichen.
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Hallo,
ich als Finanzamz würde für beide PkW die 1%-methode anwenden, wenn eine theoretische Privatnutzung durch Frau oder Kinder nicht ausgeschlossen ist.
Ansopnsten nur 1% auf das teurere Auto.
lieber brzlbr,
vielen dank für ihre beantwortung mein er frage.
bei 2 pkws,dachte ich,soll doch klar sein, dass wenn
einer auch privat benutzt wird, dann der andere-
ausschließlich geschäftlich. es gibt in der familie
doch noch ein pkw zu privaten fahrten.sonst wäre die
lösung für 2 betriebs-pkw gleich, wie für einen
einzigen ? liege ich da falsch ?
liebe grüsse
nb
hallo, bedeutet es, dass ich als geschäftsmann nur für ein
auto 1% anwende und keine fahrtbücher führe ?
danke
nb
Hallo,
wenn Sie deklarieren können, dass sie ein Auto im Privatvermögen haben, müssen Sie keinen Privatanteil rechnen.
Als Beweis gilt ein sogen. obligatorisches Fahrtenbuch über einen ZEitraum von 3 Monaten. In dem keine Privatfahrten aufgeführt werden.
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deklarieren, d h einfach sagen /behaupten bzw unterlagen
vom auto meiner frau vorlegen?Fahrtenbuch für ein
Betriebliches pkw ? oder für jedes?
entschuldigen sie viele fragen - ich bin ein neuling in
dieser materie…
danke für die hilfe !
liebe grüsse
nb
Hallo,
wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, dann ist durch die geringe Privatnutzung die 1%-Regelung durch zu führen. Falls Sie die prvate Nutzung schäten, kann es sein, das bei einer Betriebsprüfung nachträglich die 1%-Regelung angewendet wird.
Damit die 1%-Regelung nicht zur Anwendung kommt, muss zu 100% ausgeschlossen und sichergestellt werden, dass der Wagen privat gentutzt wird.
Gruß
danke und liebe Grüsse
nb
deklarieren, heißt nachweisen.
Der private PKW ist auf Ihre Frau angemeldet. -> ok, erledigt.
Fahrtenbuch vom betrieblichen PKW für 3 Monate. Das hat Bestandskraft.
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jetzt habe ich verstanden- vielen dank und ein schönes
wochenende
nb
hallo,
grundsätzlich muss für beide fahrzeuge ein fahrtenbuch geführt werden, um den privaten nutzungsanteil nachzuweisen.
sollte ihnen das zu lästig sein, könnten sie noch die sog. 1 % regel in anspruch nehmen (> 1% x bruttolistenpreis neuwagen pro monat). damit würde das fahrtenbuch entfallen. allerdings müssten sie drei monate im jahr ein fahrtenbch führen um einen betrielichen nutzungsanteil von größer 50 % nachzuweisen.
hallo,
drei monate im jahr ? oder nur einmal drei monate und erledigt ?
mfg
nb
hallo,
die aufzeichnungen täglich sind über einen repräsentativen zeitraum von drei aufeinanderfolgenden monaten zu führen
hallo,
als ein mal in der ganzen zeit,nicht 3 monate im jahr ?
danke
nb
im bmf-schreiben steht :
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095);
Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG - Begrenzung der Anwendung der
1 %-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden; Nachweispflichten
GZ IV B 2 - S 2177 - 44/06
IV A 5 - S 7206 - 7/06 (
b. Nachweis der betrieblichen Nutzung Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist vom Steuerpflichtigen darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Auch die Eintragungen in Terminka-lendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekosten-aufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen können zur Glaubhaftmachung geeignet sein. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (i.d.R. 3 Monate) glaubhaft gemacht werden. Dabei reichen Angaben über die be-trieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweils zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraumes aus.
Hat der Steuerpflichtige den betrieblichen Nutzungsumfang des Kraftfahrzeugs einmal dar-gelegt, so ist - wenn sich keine wesentlichen Veränderungen in Art oder Umfang der Tätigkeit oder bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ergeben - auch für die folgenden Veranlagungszeiträume von diesem Nutzungsumfang auszugehen.
DAS HEISST nur ein Mal 3 Monate, nicht jedes Jahr ? Entschuldigen Sie den Idioten, ich versuche nur klar zu sehen…
Danke
nb
ja nur einmal (im leben) drei monate lang. es sei denn es ändert sich was grundlegendes wie z.B. firmensitzverlegung, andere geschäftsfelder etc.
mfg
siehe andere antwort
vielen dank für die wertvolle hilfe
alles gute
nb