Hallo zusammen, liebe Steuerexperten!
Wir sitzen gerade an der Steuererklärung und haben eine Frage:
Mein Mann hatte eine Herz-OP mit anschließender Reha. Kann ich meine Fahrtkosten, um ihn im Krankenhaus bzw. in der Reha zu besuchen, absetzen? Den Mitgliedsbeitrag in der Herzstiftung? Bücher? Den Ergometer, der seitdem notwendig ist? …
Freue mich über hilfreiche Tipps und sage schon mal VIELEN DANK für eure Mühe!!
Juliane
Hallo,
Krankheitskosten bzw. Aufwendungen aufgrund einer Krankheit sind absetzbar. Besuchsfahrten jedoch nicht.
Gruß
Hallo zusammen, liebe Steuerexperten!
Wir sitzen gerade an der Steuererklärung und haben eine Frage:
Mein Mann hatte eine Herz-OP mit anschließender Reha. Kann ich
meine Fahrtkosten, um ihn im Krankenhaus bzw. in der Reha zu
besuchen, absetzen? Den Mitgliedsbeitrag in der Herzstiftung?
Bücher? Den Ergometer, der seitdem notwendig ist? …
Hallo,
man kann die Kosten absetzen, allerdings nur über die zumutbare Belastung. Diese berechnet sich aus ihrem Einkommen.
Die Fahrtkosten mit 0,30€ pro gefahrenen KM.
Der darüber hinausgehende Betrag wird als Außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.
Freue mich über hilfreiche Tipps und sage schon mal VIELEN
DANK für eure Mühe!!
Juliane
Danke für die schnelle und kompetente Antwort!!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für die schnelle und kompetente Antwort!!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
.
Hallo,
Kann ich
meine Fahrtkosten, um ihn im Krankenhaus bzw. in der Reha zu
besuchen, absetzen?
Nein, da medizinisch nicht notwendig,
Den Mitgliedsbeitrag in der Herzstiftung?
Ja, als Spende
Bücher? Den Ergometer,
Ja, als aussergewöhnliche Belastung so fern die zumutbare eingeblastungsgrenze überschritten wird, d.h. auf jeden Fall mit angeben bei den aussergewöhnlichen Belastungen.
Grüße
Sven
Danke füer die schnelle Antwort!!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Liebe Juliane,
Ich würde es auf jeden Fall probieren, das alles anzusetzen (Fahrtkosten übrigens für den Hin- und Rückweg absetzbar), also, wie von Ihnen schon aufgelistet die Kosten, sowie, falls vorhanden, die Parktickets etc. Ob das alles so anerkannt wird, liegt meist im Ermessen des Finanzbeamten. Ich selbst hatte den Fall auch in 2008, ein Familienteil schwer erkrankt, es folgten OP, Reha etc. Allerdings hat es sich nicht gelohnt, die Kosten waren weit unter der zumutbaren Eigenbelastung.
Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
diese kosten sind nur als sog. „außergewöhnliche Belastung“ abzugsfähig. die höhe ist allerdings beschränkt, da es eine zumutbare eigenbelastung gibt. dieser prozentwert hängt von den einkünften und der anzahl der kinder ab.
Lieber Elmar!
Danke für die schnelle Antwort!!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Juliane, ich würde grundsätzlich erstmal alle Kosten einreichen und abwarten, wie das Finanzamt entscheidet.
Hallo Juliane, ich würde grundsätzlich erstmal alle Kosten
einreichen und abwarten, wie das Finanzamt entscheidet.
Danke für deine Antwort!!
LG
Juliane