Steuer

Liebe/-r Experte/-in,
in der Lohnsteuerkarte steht unter Zeile 20 eine Summe:

„Steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom Arbeitgeber“

Wo muss ich diese Summe in der Steuererklärung einfügen?

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Josch

Hallo Josch,

die Steuerfreien Verpflegungszuschüsse kannst du in der Anlage N, Seite 3, Ziffer 65 eintragen. Dort müsste stehen „vom Arbeitgeber ersetzt“.

Im Gegenzug solltest du natürlich auch die tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen in den Ziffern zuvor eintragen, sofern du einen Nachweis über die Tage deiner Einsatzwechseltätigkeiten vom AG bekommst und du diesen Nachweis mit in deine Steuererklärung beifügst. Solltest du keinen Nachweis bekommen, dann trage wenigstens die Summe ein (unter selbst ermittelte Werte" die auch in deiner Lohnsteuerbescheinigung steht.

Beachte: Falls du Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma sein solltest, kannst du jeden Arbeitstag ansetzten und du kannst unter Fahrtkosten (Anlage N, Seite 2, ab Ziffer 55) die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen, dass bedeutet, die Kilometer Hin + Zurück x Arbeitstage im Jahr x 0,30 €. Grund: Als Leiharbeiter würdest du zu den Jenigen zählen, die ständig wechselnde Tätigkeitsorte haben, da du, auch wenn regelmäßig zu einer Firma, zum Kunden deines Arbeitgeber fährst. Genaueres erfährst du im nachfolgenden Urteil:

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. Juli 2008 VI R 21/07

Hoffentlich konnte ich dir helfen?

Mit freundlichen Grüßen

unutabilsem8

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe keine Belege. Alles wurde vom Arbeitgeber erstattet.
Kommt dabei ein Nullsummenspiel heraus, wenn ich die Summe aus Zeile 20 in die Zeile 65 der Anlage einfüge?

Damit könnte ich leben!

Gruß
Josch

Hallo Josch,

genau so ist es. Auf der einen Seite hattest du die Aufwendungen in der Höhe, andererseits die Erstattungen vom AG. Nullsummenspiel! Wenn du damit leben kannst ist OK, aber sollten deine Kosten überwiegen und meistens ist es der Fall, dann verschenkst du natürlich Geld. Beispiel aus der Praxis: Bei einer Abwesenheit von 8 Stunden kann der Steuerpflichtige (in dem Fall du) einen Betrag von 6 € pro Tag ansetzen. AG geben nicht immer die volle Höhe, meistens 3-4 Euro pro Tag. Hört sich erstmal nicht viel an, aber multipliziert durch die Anzahl der Tage und eventueller Fahrtkosten Hin und Zurück kann das schon mal zu einer Steuer-Mehrerstattung von 200-300 € führen? Je nach Fall.

Jedoch benötigst du dafür vom AG eine Bescheinigung, wann (oder auch wie oft) du an der Einsatzstelle (oder auch Seminare/Tagungen) warst. Wichtig ist der Zeitraum, die Anzahl der Tage sowie der Einsatzort (vorzugsweise mit Anschrift). Somit könntest du auch die KM hin und zurück einsetzen indem du dir das vom routenplaner berechnen lässt. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist für den AG nicht umbedingt mit viel Arbeit verbunden, frag am Besten beim AG an. (Meine Empfehlung)

Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Hallo,

herzlichen Dank für die sehr ausführliche Anwort, die mir sehr geholfen hat.

Gruß
Josch

Hallo,

darf ich noch eine Frage stellen?

In 2008 wurden in meiner vermieteten Eigentumswohnung die Fenster komplett ersetzt und die Außenfassade neu isoliert.

Die Rechnung über die Fenster habe ich selber bezahlt und die Rechnung über Außenfassade kam über unseren Verwalter.

Frage:
Ich möchte beide Rechnungen (Fassade nach Mieteigentumsanteil) über 5 Jahre gleichmäßig als Werbungskosten ansetzen. Ist das möglich und in welcher Spalte der Anlage V muss ich diese Gesamtsumme eintragen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Josch

In der Anlage V, zweite Seite, Ziffern 41 bis 45. „Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahren zu verteilen“.

Beachte: Auf wieviele Jahre du es verteilen möchtest, ist deine Sache. Maximal jedoch auf 5 Jahre. Würde dir empfehlen, dass du die Erhaltungsaufwendungen auf die Jahre so anpasst, dass du etwa die nächsten Jahre auf einen geringen Gewinn oder minimalen Verlust kommen würdest. Es sei denn, du würdest eine hohe Abfindung erhalten?! Dann würde ich an deiner Stelle den Gewinn soviel drücken wie es nur geht (Sprich 1 Jahr oder max. 2 Jahre). Aber glaube, dass das bei dir nicht der Fall sein wird.

Gruß,

unutabilsem8

Habe in meinem letzten Schreiben eine Sache übersprungen:

Den Gesamtaufwand kannst du in Zeile 41 (erste Spalte mit der Zifferbezeichnung „57“) eintragen, nächste Spalte den abziehbaren Anteil in 2008 (beachte bitte, dass du auf die abziehbaren Monate achten musst!) z.B. Rechnung und Leistung am 10.10.2008, dann darfst du nur 3 Monate vom jährlich abziehbaren Anteil geltend machen. Zum Ablauf der Jahre hin (z.B. verteilt auf 3 Jahre) dürftest du dann logischerweise auch nur 9 Monate geltend machen, zum 30.09.2011.

Beispielrechnung:

Rechnung und Leistung: 10.10.2008
Gesamtbetrag: 10.000 €

10.000 : 3 Jahre = 3.333,33 €

3.333,33 € : 12 Monate = 277,78 €

227,78 € x 3 Monate = 833,34 € (abziehbarer Anteil 2008)

Gruß,

unutabilsem8

Hallo unutabilsem8,

vielen Dank!

Ich werde mich für die Verteilung auf 5 Jahre entscheiden. Für 2009 habe ich auch noch eine Rechnung über einen Austausch des Durchlauferhitzers. Eine Abfindung habe ich zum Glück nicht zu erwarten.

Nochmals vielen Dank für die Tipps!

Gruß
Josch

Hallo unutabilsem8,

danke für den Hinweis.

Wie soll ich mehrere Rechnungen mit unterschiedlichen Terminen in einer Summe in Spalte 57 angeben? Da ist doch nichts im Formblatt vorgesehen.

Oder soll ich diese unterschiedlichen Rechnungen auf einem gesonderten Blatt vornehmen und die errechnete Gesamtsumme dann in Spalte 57 eintragen und auf 5 Jahre verteilen?

Benutzerfreundlich ist das ja alles nicht!
Was soll man auch anderes erwarten.

Gruß
Josch

Hallo Josch,

für einen Leihen ist das nicht wirklich benutzerfreundlich, das stimmt. Wir als Berater benutzen grundsätzlich Software, da ist das natürlich relativ übersichtlich. Schreibe die Gesamtrechnungssummen trotzdem in die Ziffer 57. Anschließend erstellst du eine Excel-Liste und datierst diese Rechnungen einzeln. Ermittle in der Excel-Tabelle direkt auch die anteiligen Werbungskosten, die auf das Jahr 2008 entfallen. Und die Gesamtsumme des Anteils 2008 setzt du auch in der Anlage V (Spalte neben 57) ein.

Somit kann das Finanzamt nachvollziehen, wie der Wert zu Stande kommt. Jeweils eine Kopie der Rechnungen legst du selbstverständlich noch hinter die Anlage bzw. hinter die Excel-Liste. Das reicht vollkommen aus! Detailierter kann man die Steuererklärung nicht gestalten!

Viel Erfolg!

Gruß,

unutabilsem8

Hallo,

vielen Dank nochmals!

Gruß
Josch