Steuer

Guten Tag,
habe eine Frage zu meinem Steuerbescheid 2008.
Hatte als Werkstudent einen Bruttolohn von 7.564€.Fahrtkosten 121*18km*0,30€=654€
Gesamtbetrag der Einkünfte ist 6.644€.
Als Student habe ich keine Einkommenssteuer oder Soli bezahlt.
Zu versteuerndes Einkommen sind 5.095€ laut dem Bescheid.Lt.Lst.-Bescheinigung habe ich 670€ zur gesetzlichen Rente bezahlt.
Nun meine Frage, warum krieg ich keine Steuererstattung für das Jahr 2008.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Kati Moser

Hallo,
bei einem z.v.E. von 5.095 € fällt keine Einkommensteuer an.
Ob vom Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wurde geht aus der Anfrage nicht hervor. Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auch keine Steuererstattung erfolgen. Wenn einbehalten wurde, so müsste der einbehaltene Betrag komplett erstattet werden, da wie oben ausgeführt, keine Einkommensteuer anfällt.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

Hallo,

Lohnsteuer wurde laut Gehaltsabrechnung nicht einbehalten. Ist verständlich. Aber was ist mit meinen Beiträgen zur Rentenversicherung, bzw. meinen gefahrenen Kilometern zur Arbeit?Sollte da nicht ab dem 1sten km wieder bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Kati

Hallo,

die Fahrten zur Arbeit werden als Kosten vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Das ist vermutlich in Ihrem Fall geschehen, da das zu versteuernde Einkommen ja niedriger ist als der Bruttoarbeitslohn. Eine direkte Fahrtkostenerstattung in Geld erfolgt über die Steuererklärung nicht.
Rentenbeiträge werden ja für einen zukünftigen Rentenanspruch einbehalten wenn Rentenversicherungspflicht besteht. Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabzüge sind verschiedene Dinge.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

Vielen Dank!!!