Liebe/-r Experte/-in,
für meine vermietete Eigentumswohnung habe ich einen Handwerkerauftrag vergeben. Der Handwerker wollte eine Anzahlung, die ich noch in 2009 an ihn überwiesen habe.
Die Endrechnung mit der Restzahlung lautet aber mit Datum 2010.
Kann ich die Gesamtrechnung in die Einkommenssteuererklärung 2010 angeben oder muss ich hier splitten und (Überweisungsbeleg mit Daum 2009) die Anzahlung in die Einkommensteuererklärung 2009 eintragen?
Mit freundlichen Grüßen
Die KLosten müssen steuerlich in dem jahr der Zahlung geltend gemacht werden. Also die Anzahlung in 2009 und der Rest in 2010.
Gruß aus Berlin
Die KLosten müssen steuerlich in dem jahr der Zahlung geltend
gemacht werden. Also die Anzahlung in 2009 und der Rest in
2010.
Gruß aus Berlin
Danke für die schnelle Antwort!
Gruß
Josch
Hallo Josch, ich meine, Du musst immer die in dem entsprechenden Jahr gezahlten Rechnungen auch in dem entsprechenden Jahr angeben. Liebe Grüße
hallo,
diese müssen sie aufteilen da nach § 11 estg das sog. zufluss / afluss prinzip gilt. also sprich werbungskosten entstehen mit abfluss.
Hallo,
bei Vermietungseinkünften greift das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Demnach sind die Ausgaben dann anzusetzen, wenn sie Ihnen abgeflossen sind - also splitten. Also die Anzahlung bereits in 2009. Auch dann, wenn die Rechnung erst im Jahr 2010 geschrieben worden ist.
Gruß
Hallo,
vielen Dank für die verständliche und ausführliche Antwort!
Gruß
Josch
splitten, in der steuer gilt das zufluss/abfluss prinzip.