Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich im Bereich Einkommenssteuer.
Um meine Frage zu verdeutlichen werde ich die Sache an einem Beispiel erklären.
Jährliches Einkommen: 11000€
Arbeitslosengeld in dem Jahr erhalten: 800€
Das Finanzamt behält 760 € ein, aufgrund des steuerfreien Bezugs.
Aber das ist sehr verwunderlich das der Betrag 760€ fast so hoch ist wie das erhaltene Arbeitslosengeld.
Ist das richtig ?
Und wird bei einer Seuererklärung ein Unterschied zwischen ALG I bzw. II gemacht?
Und nach meiner Kenntnis soll man erst seit 2009 das Arbeitslosengeld angeben, aber es wird nicht angerechnet.
Ist das korrekt?
Was ist mit dem Jahr 2008 war der Steuerzahler hier schon verpflichtet ALG an zugeben und wurde es angerechnet?
Es macht mich alles sehr stutzig und verwirrt mich sehr, da in Berichten, Medien usw. immer etwas anderes erzählt wird.(einmal so und ein anderes Mal wieder so)
Ich hoffe sehr Sie können mir für dieses Chaos ein paar Ansätze geben, damit es in meinen Kopf wieder Ordnung herrscht(so zu sagen)und bitte Sie um Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Orchi
Hallo
also diese beispielrechnung ist murks
. bei einem einkommen von 11000 euro werden noch werbungsksoten und versicherung abgezogen so das die zuzahlende steuer eher bei um die 50€ liegt(selbst bei einem zu versteuernden Einkommen(einnahmen nach abzug von allem) sind es nur 536 € (ohne ALG, mit ALG würde es dann schon passen).
selbst wenn arbeislosengeld I dazugerechnet wird dürfte es im niedriegeren 100 € bereich liegen.
Arbeitslosgendl II ist überhaupt nicht anzugeben.
Gruß
Sven
Hi Orchi,
leider nicht mein Fachgebiet. Kann dir dazu leider nix sagen.
Gruß
Hallo,
ALG I und ALG II sind beide steuerfrei, fallen aber unter den Progressionsvorbehalt. Das heißt es führt in eine höhere Steuerklasse.
Arbeitslosengeld war schon immer bei der Steuerklärung anzugeben, nicht erst seit 2009.
Ob die Berechnung nun richtig oder falsch ist, kann ich nicht beurteieln. Die Nachzahlung richtet sich ja auch auf die im Jahr vorausbezahlte Einkommensteuer.
Ich hoffe ich konnte helfen…
Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich im Bereich Einkommenssteuer.
Um meine Frage zu verdeutlichen werde ich die Sache an einem
Beispiel erklären.
Jährliches Einkommen: 11000€
Arbeitslosengeld in dem Jahr erhalten: 800€
Das Finanzamt behält 760 € ein, aufgrund des steuerfreien
Bezugs.
Aber das ist sehr verwunderlich das der Betrag 760€ fast so
hoch ist wie das erhaltene Arbeitslosengeld.
Ist das richtig ?
Und wird bei einer Seuererklärung ein Unterschied zwischen
ALG I bzw. II gemacht?
Und nach meiner Kenntnis soll man erst seit 2009 das
Arbeitslosengeld angeben, aber es wird nicht angerechnet.
Ist das korrekt?
Was ist mit dem Jahr 2008 war der Steuerzahler hier schon
verpflichtet ALG an zugeben und wurde es angerechnet?
Es macht mich alles sehr stutzig und verwirrt mich sehr, da in
Berichten, Medien usw. immer etwas anderes erzählt
wird.(einmal so und ein anderes Mal wieder so)
Ich hoffe sehr Sie können mir für dieses Chaos ein paar
Ansätze geben, damit es in meinen Kopf wieder Ordnung
herrscht(so zu sagen)und bitte Sie um Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Orchi
hallo,
für die beantwortung deiner frage brauche ich noch ein paar angaben:
- wurde ein lohnsteuerjahresfreibetrag auf der
lohnstuerkarte 2009 berücksichtigt ?
- haben sie weitere vergütungen erhalten (kurzar-
beitergeld, kranken oder schlechtwettergeld o.ä.)
- haben sie andere einkünfte (vermietung, zinsen,
beteiligung an einer erbgengemeinschaft oder einem
immoblilienfonds ö.ä.)
ansonsten würde ich ihnen raten mal kurz beim finanzamt anrufen oder auf der zentralen informationsstelle sich das erklären lassen.
Guten Abend,
erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Zu Ihren Fragen:
- kein Lohnsteuerjahresfreibetrag
Kann man diesen Freibetrag auch noch nachträglich
beantragen?
2.keine weiteren Vergütungen erhalten
- keine anderen Einkünfte
Dann noch eine andere Frage, müssen die Orginalzertifikate der absolvierten Fort-/ Weiterbildung an das Finanzamt einreicht werden ?
Ist sowas Pflicht, denn wie kann man sicher sein das diese beruflich sehr wichtigen Formulare vollständig zurück erhält.
Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe bzw. Antwort.
Und wünsche Ihnen einen geruhsamen Abend.
Beste Grüße
Orchi
Hi Orchi,
leider nicht mein Fachgebiet. Kann dir dazu leider nix sagen.
Gruß
Guten Tag,
da habe ich falsch angeklickt.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Orchi
Hallo,
ALG I und ALG II sind beide steuerfrei, fallen aber unter den
Progressionsvorbehalt. Das heißt es führt in eine höhere
Steuerklasse.
Arbeitslosengeld war schon immer bei der Steuerklärung
anzugeben, nicht erst seit 2009.
Ob die Berechnung nun richtig oder falsch ist, kann ich nicht
beurteieln. Die Nachzahlung richtet sich ja auch auf die im
Jahr vorausbezahlte Einkommensteuer.
Ich hoffe ich konnte helfen…
Guten Tag,
vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Leider habe ich diesbezüglich noch eine Frage (entschuldigen Sie):
Ob die Berechnung nun richtig oder falsch ist, kann ich nicht
beurteieln. Die Nachzahlung richtet sich ja auch auf die im
Jahr vorausbezahlte Einkommensteuer.
Wie kann ich nachprüfen, ob die Berechnung korrekt abgelaufen ist?
Bzw. wie kann ich die Berechnung als Laie nachvollziehen?
Nochmals vielen für Ihre Antwort und entschuldigen Sie meine Fragerei, aber möchte doch ganz gerne diese Berechnung verstehen.
Beste Grüße
Orchi
Guten Tag,
erstmal vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Entschuldigen vielmals, wenn ich das richtig verstehe sind die 760€ viel zu hochbei Erhalt von ALG I.
Wie kann ich so eine Berechnung nachprüfen ob sie richtig oder falsch ist?
Ich hoffe ich tyrannisiere Sie nicht mit meinen Fragen, nur ich möchte es sehr gerne verstehen wie diese Beträge „zu stande kommen“.
Beste Grüße
Orchi
hallo,
also alg war nach meinem kenntnisstand min. ab 2003 zu berücksichtigen.
nachweise über fortbildungen oder sonstige wichtige belege können in kopie eingereicht werden. ist dem finanzmat meistens lieber (die behalten dann meistens gleich die kopie). das verhältnis 760 € zu 800 € macht mich stutzig. ich würde mit dem finanzamt reden. evtl. hat aber auch der arbeitgeber für einen monat zu wenig lohnsteuer einbehalten.
leider kann ich dir nicht mehr weiterhelfen.
mfg
um das zu prüfen muss man sich im steuerrecht auskennen bzw man muss den steuerbescheid lesen und deuten könne, für einen laien ist das fast nicht möglich. ich kann nur anbieten entwedern einen steuerberater aufuzsuchen oder mir den bescheid zu mailen und ich schau ihn mir an.
gruß
sven
Das ist nicht so einfach. Da müssen Sie zu einem Steuerberater gehen, der sieht sich den Bescheid an und sagt ihnen dann nach einer Prüfung ob der Bescheid richt ergangen ist. Dies wird allerdings Geld kosten. Übrigens beträgt die Frist für einen Steuerbescheid 4 Wochen. Also sie Zeit rennt.
Tut mir leid Ihnen nichts anderes sagen zu können.