Steuer

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich wuerde gerne wissen, wie viel von meinen Mieteinnehmen nach Abzug der Steuer uebrigbleibt.

Ich bin Beamter und habe mir letzen November eine kleine Wohnung gekauft die ich vermietet habe.
Die Wohnung habe ich ohne Schulden zu machen gekauft.

Ich habe ein Nettoeinkommen von 1900 Euro monatlich, abzueglich 130 Euro Krankenversicherung.
Die Mieteinnahme betraegt monatlich 490 Euro, zuzgl. Nebenkosten (die ja der Mieter bezahlt).
Meine Vermieter-Nebenkosten sind 30 Euro.

Ich bin 39 Jahre alt, nich verheiratet und habe keine Kinder oder irgendwelche Steuerersparniss-Modelle.

Wie viel bleibt mir in Zukunf von der Miete Netto uebrig?
Wird die Miete einfach mit dem persoenlichen Einkommenssteuersatz verrechnet?

VIEL DANK!!!

Servus Gerd

Deine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung musst du in der EStE angeben. Diese erhöhen natürlich dein Einkommen und somit die Steuern. Aber ausrechnen wird dir das hier wohl kaum jemand…

Hallo!
Die Frage kann man so nicht exakt beantworten. Dazu fehlen noch genauere Angaben zum Bruttoeinkommen, Werbekosten, Abzugsbetrag für Absetzen der KV. - Beiträge usw. um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen ohne Vermietung muss bekannt sein. Dann kann man die Mieteinnahmen abzgl. Kosten zu den zu versteuernden Einkommen dazu zählen und die Steuer neu berechnen. Erst dann sieht man, was von den Mieteinnahmen übrig bleibt.

Hochgerechnet würde ich sagen bleiben ca. 336 Euro nach Steuer übrig.

Mit freundlichen Grüßen
Reiner

Hallo Gerd,

ich fange am Ende an:

Deine Mieteinnahmen werden Deinen sonstigen Einnahmen ( Beamtengehalt ) hinzugerechnet.

Was Dir von der Miete netto übrig bleibt, kann man so einfach nicht beantworten.

Ich empfehle Dir, bei Deinem FA die Steuer - CD „Elster“ abzuholen und mit dieser eine Steuerberechnung durchzuführen; einach nur für das Jahr 2011 alle Daten erfassen. Natürlich nicht absenden.

Steuererklärung ohne Mieteinnahmen

Steuererklärung mit Mieteinnahmen

Du kannst in der jeweiligen Version Deine Steuer berechnen; die Abweichung ergibt die evtl. entstehende Steuerentlastung.

Die einzelnen Zeilen sind recht gut beschreiben.

Bei Detailfragen kannst Du Dich gerne direkt an mich wenden:

[email protected]

Hinweis:

Zur regeln ist die Abschreibung; prüfe im Kaufvertrag, welcher Betrag des Kaufpreises auf die Wohnung entfällt und welcher auf den Grundstücksanteil.

Gibt es hier keine klare Regelung, gehe zum FA und bespreche dies.

Aber zu nichts zustimmen.

Das FA wird den Grundstücksanteil hoch setzen, da hierauf keine Abschreibungen zulässig sind.

Hier kann man - wenn erforderlich - streiten.

Wie gesagt, schreibe mich bei Bedarf an.

MfG

Stefan Seidek

Wird die Miete einfach mit dem persoenlichen
Einkommenssteuersatz verrechnet?

ich denke es wird so passieren.
Besuchen Sie ein Steuerhilfe-Verein?

Hallo,

wenn Sie keine Schulden gemacht haben, dann haben Sie außer der Abschreibung und vielleicht etwas Renovierungskosten kaum Ausgaben.

Von der Kaltmiete müssen Sie die Abschreibung abziehen. Diese berechnen Sie grob wie folgt. Kaufpreis abzgl. Anteil Grund und Boden. Dieser beträgt grob 10-25 %. Je nach Alter und Lage.

Bsp. KP: 120.000 € abzgl. Anteil Grund und Boden 20 % = 20.000 > Anteil Gebäude = 100.000€

Abschreibung = 2 % x 100.000 € = 2.000 €

Miet-EN = 490 € x 12 = 5.880 €
abzgl.
Abschreibung: 2.000 €
Nebenkosten Vermieter = 230 €
> Einkünfte: 3.650 €

Steuersatz dürfte bei ca. 30 - 35 % liegen

> Rund 1.000 € -1.200 € Steuer fällig

„Netto“ Miet-EN wären in diesem Bsp. ca. 2.400 € -2.600 €