Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte eine Frage:
Wir bei der Einkommenssteuer - gemeinsame Veranlagung - immer Steuer Kl. IV/IV berechnet - oder geht auch
III/V ?
Ich habe einen gemeinsame Veranlagung für einen Bekannten genmacht über Elster:
Ehemann hatten 1000 Euro Lst.Kl. V + ca 10000 Euro Krankengeld
Ehefrau 27000 Euro LstKl. III
Bei der berechnung greift Elster anscheinend immer für beide auf IV zurück und es wäre eine deftige Nachzahlung fällig
Hallo , leiderkann ich zu diesem Thema keine Antwort geben , da ich als Experte für Steuerungs - Rgeltechnik gelistet bin . MFG
Hallo Monika
ja alles das zu versteuernde Einkommen liegt noch bei 21507 Eurp
Hallo,
die verschiedenen Lohnsteuerklassen-Kombinationen IV / IV oder III / V sind letztendlich nur Vorauszahlung auf die Einkommensteuer als Jahressteuer. Es spielt daher keine Rolle welches Modell Sie bevorzugen Sie zahlen immer die gleiche Einkommensteuer; einziger Unterschied ist die Höhe der Vorauzahlunen in Form der Lohnsteuer.