angenommen, ein Arbeitnehmer musste im Jahr 2005 ca 700 Euro für Zahnbehandlungen zahlen und möchte diese in der Steuererklärung 2005 als Sonderausgaben geltend machen.
Wie hoch ist die Belastbarkeitsgrenze der Sonderausgaben? Es stimmt doch, dass die Belastbarkeitsgrenze sich durch einen prozentualen Anteil des Einkommens (brutto oder nett?? Jahres- oder Monatseinkommen?) errechent?
es geht immer um den gesamtbetrag der einkünfte (also grob bruttolohn minus werbungskosten plus sonstige einkünfte) x 1-7%
die %zahl haengt von höhe der einkünfte und familienstand ab.
bsp. single, kinderlos: 36.000 brutto, 3.000 werbungskosten, sonst nix. dann 33.000 einkünfte = gesamtbetrag der einkünfte, also %zahl lt. § 33 Abs. 3 EStG = 6% entspr. 1.980 EUR, erst zahnarztrechnungen von deutlich über 2.000 EUR würden sich im beispielsfall auswirken.