Am 30.12. entlässt man diesen
Steuerberater und gibt die selbst erstellte Steuererklärung
ab?!
Na das nenn ich mal Bauernschläue. Aber, das Finanzamt ist
nicht blöde. Wenn da vom Steuerberater eine Mitteilung kommt
der Mandant XY ist nun beraten und er gibt später die
Erklärung selbst ab ohne das ersichtlich ist, dass ein Berater
da tätig war, da gibts nicht nur ggf. den Verspätungszuschlag
Quanto costas?
wie schon angesprochen wurde sondern der Speichersatz wird
auch wieder auf „ohne Beratung“ umgestellt und dann sucht man
sich für das nächst Jahr einen anderen Berater und das gleiche
Spiel geht von vorne los?
Es geht nur um Steuer 2007, nicht um das nächste Jahr.
Zwangsgeld (ESt EUR 150, USt EUR 150) in Höhe von EUR 300,00
scheint ja üblich zu sein.
Wenn die Steuererklärungen abgegeben wurden, wird kein
Zwangsgeld mehr beigetrieben.
Übrigens. Ist es üblich mit Zwangsgeld 2007 zu drohen, wenn
das FA noch selbst mit Widerspruch Steuer 2005 und Steuer 2006
beschäftigt ist?
Sehen Sie, diese Arbeit macht der Computer und ein
Steuerbezirk hat kaum die Zeit jeden Fall einzeln zu beäugen.
Außerdem wüsste ich nicht, was Einsprüche aus Vorjahren mit
dem aktuellen Veranlagungsjahr zu tun haben oder sind dort
Dinge zu klären, die Wirkung für die Zukunft haben wie bspw.
Abschreibungen? Ganz egal, jedes Jahr ist separat zu sehen und
anhängige und unbearbeitete Einsprüche hemmen nicht die
Anforderung von Steuererklärungen.
Wieso legen die solch ein Tempo an den Tag? Erklärungen zu
drei Steuerjahre innerhalb von zwölf Kalendermonaten zu
verlangen???
Das sollte doch mal näher erläutert werden weil da kann ich
nicht folgen. Wenn dem so ist, dann hat man aber die Fristen
wohl bisher nicht beachtet.
— hier ein fiktiver Fall:
Steuerjahre 2002-2004:
* Jan/Feb 2007: Abschluss Betriebsprüfung + endgültige Steuerbescheide 2002-2004
* Jan/Feb 2007: Steuerberater wird gefeuert (Der hat, wie ich neulich erfahren habe, den Landkreis verlassen, und in seiner ursprünglichen Sozietät einige ‚Leichen‘ zurückgelassen …)
Steuerjahr 2005:
* April 2007: Abgabe ESt/USt 2005
* März 2008: Übergabe der Buchhaltung 2005 an das FA mit persönlichem Besuch und Tutorial
* Ende April 2008 Erhalt ESt/Ust 2005 Bescheid
* Ende Mai 2008 Einspruch ESt/Ust 2005 Bescheid (ausführlich, nach ausführlicher Recherche, nichttrivial, zeitintensiv - Drittmittel & Nicht-Anwendungserlassse)
Steuerjahr 2006
* Ende Juli 2008: Abgabe ESt/USt 2006
(davor: Aufforderung zur Abgabe Mitte Juni, Zwangsgeldandrohung, Fristverlängerungsantrag, Zwangsgeld - All dies inkl. Abgabe ESt/USt 2006 in einem Zeifenster von 6 Wochen!)
Steuerjahr 2007:
* Mitte August 2008: Aufforderung zur Abgabe ESt/USt 2007 zum 25.09.2008
* Oktober 2008: Androhung Zwangsgeld, Abgabe ESt/USt 2007 zum 07.11.2008
* 12.11.2008: Bitte um Gnade und um Fristverlängerung
(schließlich ist der 24.12-01.01. der ideale Zeitraum für jemanden, der viel reisen muss …)
? Ist es möglich, dass manche Leute eine Lizenz zum „Kind-mit-dem-Bade-ausschütten“ haben?
? Ist es möglich, dass da jemand seine Stellung zum Coerzieren missbraucht?