Hallo,
ich weiss zwar das wenn jemand nicht verpflichtet ist seine Steuernerklärung zu machen mann 4 Jahre Zeit hat diese nachzureichen.
Ich frage mich jedoch ob es ok ist wenn man jetzt die für 2008 einreicht und zu einem späteren Zeitpunkt die für 2007? Es könne ja sein das mein bei den Behörden eine gewisse Reinfolge einhalten muss…
Danke für die Antworten
Libea
Hallo,
Antragsveranlagungen kann man, innerhalb der Fristen, in beliebiger Reihenfolge beantragen.
Wenn man zur Abgabe einer Erlärung verpflichtet ist (Pflichtveranlagung) würde man bei der Abgabe von 2008 schon vom Finanzamt zur Abgabe von 2007 aufgefordert werden, außer es wäre klar, dass man da noch keine Pflichveranlagung war.
Theoretisch kann es natürlich auch mal passieren, dass sich dann bei der Veranlagung 2007 neue Tatsachen ergeben und der Bescheid 2008 geändert wird.
Gruß,
Markus