Steuer 2009 Anlage KAP

Zur Anlage KAP, Einkommensteuererklärung 2009 ergibt sich bei mir z. B. folgendes:

Bank A: Kapitalertrag 970 Euro
Freistellungsauftrag 293 Euro

Bank B: Kapitalertrag 12 Euro
Freistellungsauftrag 508 Euro

Bank C: Kapitalertrag 80 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro

Bank D: Kapitalertrag 160 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro

Meine Frage: Welche Beträge trage ich in der Zeile 14 und 14a ein ?

Zweite Frage: In welcher Zeile kann ich Bankgebühren geltend machen ?

Hallo,

grundsätzlich wird der „verbrauchte“ Sparerfreibetrag in Zeile 14 der KAP eingetragen. In Zeile 14a wird nur der Kapitalertrag (Zinsertrag) eingetragen, der in der KAP nicht erklärt wurde, was aber normalerweise nicht der Fall ist.

Bankgebühren fallen normalerweise bei Sparkonten nicht an, sondern nur bei Depot- oder Girokonten. Da Sie nicht weiter darauf eingehen, ob es sich bei den Kapitalbeträgen um Aktiengewinne handelt, kann ich Ihnen nur mittteilen, dass normale Kontengebühren von Girokonten in der Anl.N eingetragen werden.

Mit freundlichem Gruß

Birgit

Ich kann hier leider nicht helfen!

Hallo Birgit,

vielen Dank für deine Antwort. Dazu habe ich noch Fragen.
—In meinem Fall heisst das also, dass ich 293 Euro in Zeile 14 eintragen und weil ich alle Erträge erkläre in Zeile 14a nichts, oder ?

—Kreutze ich auch Zeile 4 oder 5 an. Wenn ja, wann ?

—Und wie sieht das mit den Zeilen 59 und 60 , Verrechnung von Altverlusten aus. Muss oder sollte ich da was ankreuzen?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Heömut