Hallo,
Angenommen ein Riestervertrag wurde 2012 gekündigt und eine Rückvergütung abzüglich Riesterzulage und abzüglich zurückzuzahlendem Steuervorteil ausbezahlt.
Die Rückvergütung mit Schlusszahlung sei ca. 3200€, die abgezogenen Riesterzulage ~400€ und der zurückzuzahlende Steuervorteil wäre mit 1600€ bemessen, die Auszahlung demnach ~1200€.
Die Versicherung würde einem nun folgendes mitteilen:
Eine Mitteilung „über steuerpflichtige Leistungen aus einer Altersvorsorge oder aus einer betrieblichen Altersvorsorge ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG)“.
Als Grund für die Mitteilung wäre folgendes angekreuzt:
„Erstmalige Leistungen im Sinne des §22 Nr. 5 Satz 1,2 oder 3 Alternative 1 EStG“ und
„Leistung im Sinne des §22 Nr. 4 Satz 3, 4 Alternative 2, 5, 6 oder 9 EStG“
In der Übersicht der Beträge tauchen folgende Positionen auf (hier nur die Nr. bei denen Beträge stehen würden):
Nr. 6: „§22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. in Verbindung mit §52 Abs. 36 Satz 5 EStG(Hochzahl 6?)“ dort fände sich ein Betrag von ca. -16€
Nr. 8c: "§22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr. 6EStG ggf. in Verbindung mit §52 Abs. 36 Satz 5 EStG (Hochzahl 8?) dort fände sich ein Betrag von ca. -2175€
Meine Fragen:
- Wie würden sich die Beträge auf die Steuer auswirken? Positiv oder negativ?
- Viel wichtiger!: Wie würde man diese Beträge nun in die Anlage R der Steuererklärung einpflegen?
Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte!
Schon mal vielen vielen Dank!!!