Steuer 2012 gekündigter Riestervertrag AnlageR

Hallo,

Angenommen ein Riestervertrag wurde 2012 gekündigt und eine Rückvergütung abzüglich Riesterzulage und abzüglich zurückzuzahlendem Steuervorteil ausbezahlt.

Die Rückvergütung mit Schlusszahlung sei ca. 3200€, die abgezogenen Riesterzulage ~400€ und der zurückzuzahlende Steuervorteil wäre mit 1600€ bemessen, die Auszahlung demnach ~1200€.

Die Versicherung würde einem nun folgendes mitteilen:
Eine Mitteilung „über steuerpflichtige Leistungen aus einer Altersvorsorge oder aus einer betrieblichen Altersvorsorge ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG)“.

Als Grund für die Mitteilung wäre folgendes angekreuzt:
„Erstmalige Leistungen im Sinne des §22 Nr. 5 Satz 1,2 oder 3 Alternative 1 EStG“ und
„Leistung im Sinne des §22 Nr. 4 Satz 3, 4 Alternative 2, 5, 6 oder 9 EStG“

In der Übersicht der Beträge tauchen folgende Positionen auf (hier nur die Nr. bei denen Beträge stehen würden):

Nr. 6: „§22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. in Verbindung mit §52 Abs. 36 Satz 5 EStG(Hochzahl 6?)“ dort fände sich ein Betrag von ca. -16€

Nr. 8c: "§22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr. 6EStG ggf. in Verbindung mit §52 Abs. 36 Satz 5 EStG (Hochzahl 8?) dort fände sich ein Betrag von ca. -2175€

Meine Fragen:

  1. Wie würden sich die Beträge auf die Steuer auswirken? Positiv oder negativ?
  2. Viel wichtiger!: Wie würde man diese Beträge nun in die Anlage R der Steuererklärung einpflegen?

Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte!
Schon mal vielen vielen Dank!!!

Nr. 6: „§22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 20
Abs. 1 Nr. 6 EStG ggf. in Verbindung mit §52 Abs. 36 Satz 5
EStG(Hochzahl 6?)“ dort fände sich ein Betrag von ca. -16€

Nr. 8c: "§22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe b
in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr. 6EStG ggf. in Verbindung mit
§52 Abs. 36 Satz 5 EStG (Hochzahl 8?) dort fände sich ein
Betrag von ca. -2175€

Meine Fragen:

  1. Wie würden sich die Beträge auf die Steuer auswirken?
    Positiv oder negativ?

Negativ.

  1. Viel wichtiger!: Wie würde man diese Beträge nun in die
    Anlage R der Steuererklärung einpflegen?

Muß man nicht. Wird automatisch von der Versicherung ans Finanzamt gemeldet und berücksichtigt.

Natürlich kann man es - vorsichtshalber und um ggf. selbst die ESt vorauszuberechnen - als Ausgabe in der EStErklärung erfassen. Zeile 44 der Anlage R.

Falls es nicht berücksichtigt wird - Einspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald