Steuer absetzen

Hallo,
nehmen wir an, Person A hat Bandscheiben-Vorfälle. Sein Arzt rät ihm zu einem „besseren“ Bett-System.
Er kauft als eine Matratze (Tempur) und ein dazugehöriges Lattenrost zusammen für gut 1.800 EURO.
Kann er diese Ausgabe -aufgrund der gesundheitlichen Vorbelastung) steuerlich geltend machen? Ist wirklich von Nöten hier.

DANKE für jede Antwort.

Grüße
Mariele

Hallo Marie,

soweit ich es weiß ist dies, bei der Einkommensteuererklärung, möglich.
Es wird unter „außergewöhnliche Belastungen“ abgezogen.

Ich mache eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, daher weiß ich es, das heißt aber nicht, dass ich Steuerberater bin :smiley:

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

LG Adnan

Moin,

Es wird unter „außergewöhnliche Belastungen“ abgezogen.

=> wenn man denn über die zumutbare Eigenbelastung kommt. Man sollte die entsprechenden Nachweise vorliegen haben, um die Außergewöhnlichkeit dieser Belastung nachweisen zu können.

Zumutbare Eigenbelastung ist ein Betrag, den man dem Steuerpflichtigen zutraut selbst zu zahlen. Alles was darüber hinaus geht, kann abgezogen werden. Soll heißen, dass nicht die vollen 1.800 € zum Tragen kommen. Dieser Betrag richtet sich nach der Höhe der Einkünfte und den familiären Verhältnissen.

Ich mache eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, daher
weiß ich es, das heißt aber nicht, dass ich Steuerberater bin

=> wenn man eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten macht kann man logischerweise kein Steuerberater sein. Und man kann dies auch wissen ohne diese Ausbildung :wink: Cool was?!? Dennoch: Viel Erfolg!!! Ist ein schöner und ausbaufähiger Beruf. In 7 bis 10 Jahren unterhalten wir uns dann nochmal über den Steuerberater :wink:

Schöne Grüße
e

Hallo,

Es wird unter „außergewöhnliche Belastungen“ abgezogen.

…Man
sollte die entsprechenden Nachweise vorliegen haben, um die
Außergewöhnlichkeit dieser Belastung nachweisen zu können…

das wird sich dann aber um eine besonderes (z.B. medizinisches oder wie man sowas dann nennt) Bett handeln müssen, ein (mehr oder weniger) normales Bett sollte doch wohl zur gewöhnlichen Haushaltsführung gehören.

Cu Rene

Hallo,
DANKE für die Antwort, hilft mir
wieder ein Stückchen weiter dann.
Grüße
Marie

Servus,

zu diesem Thema gibt es eine sehr umfangreiche Rechtsprechung, besonders bei Aufwendungen, die die allgemeine Lebensführung berühren. Ich habe das nicht durchgeackert und mag das auch nicht tun, bloß ein Hinweis: Ein roter Faden zieht sich durch sehr viele der einschlägigen Urteile: Irgendeine Chance auf Ansatz als außergewöhnliche Belastung besteht nur, wenn die medizinische Notwendigkeit (nicht nur: Empfehlung) vor der Anschaffung durch den behandelnden Arzt attestiert wird.

Wenn also zu erwarten ist, daß die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird, sollte ein entsprechendes Attest vor der Anschaffung besorgt werden. Bei der Veranlagung kann man sich dann immer noch durch die einschlägige Rechtsprechung wühlen.

Schöne Grüße

MM

Matratze außergewöhnliche Belastung
Hi,

nach ständiger Rechtsprechung ist eine derartige Anschaffung nur mit vorher eingeholten _amtsärztlichen_ Attest steuerlich absetzbar
z.B.siehe Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.05.2004 - 1 K 2625/03, Haufe-Index 1219906, DStRE 2005, 257
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

Schöne Grüße
C.

=> normale Betten ja, aber es soll auch besondere Betten und Matratzen geben. Es muss halt nachgewiesen werden. Durch Atteste oder dergleichen.

Schöne Grüße
e

Hallo,
ich habe versucht auf alle
Antworten einzeln zurück zu
schreiben - sind leider alle
gelöscht worde.
Deshalb hier an alle:
Vielen lieben Dank für
die Antworten.
Falls es wieder nicht in dieses
Brett passen sollte - sorry dann.
Grüße
Marie