Moin,
Es wird unter „außergewöhnliche Belastungen“ abgezogen.
=> wenn man denn über die zumutbare Eigenbelastung kommt. Man sollte die entsprechenden Nachweise vorliegen haben, um die Außergewöhnlichkeit dieser Belastung nachweisen zu können.
Zumutbare Eigenbelastung ist ein Betrag, den man dem Steuerpflichtigen zutraut selbst zu zahlen. Alles was darüber hinaus geht, kann abgezogen werden. Soll heißen, dass nicht die vollen 1.800 € zum Tragen kommen. Dieser Betrag richtet sich nach der Höhe der Einkünfte und den familiären Verhältnissen.
Ich mache eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, daher
weiß ich es, das heißt aber nicht, dass ich Steuerberater bin
=> wenn man eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten macht kann man logischerweise kein Steuerberater sein. Und man kann dies auch wissen ohne diese Ausbildung
Cool was?!? Dennoch: Viel Erfolg!!! Ist ein schöner und ausbaufähiger Beruf. In 7 bis 10 Jahren unterhalten wir uns dann nochmal über den Steuerberater 
Schöne Grüße
e