ich plane im Sommer ein Fernstudium neben dem Beruf zu beginnen. Die Kosten für das Studium betragen knapp 12.000 EUR ca. 300 EUR monatlich.
Kann mir jmd sagen wieviel ich davon Absetzen kann? Wäre sonst ziemlich knapp mit meinen finanziellen Spielraum und weiß nicht ob ich mir das Leisten kann.
Bin derzeit Berufstätig mit einem Jahresgehalt von ca. 40.000 EUR.
also soweit ich weis gibt/ gab es eine grenze von 920 € im jahr die man sich anrechnen lassen konnte bzw. bei der berechnung von kindergeld o.ä. wie es aber asussieht bei einen festgehalt von 40.000 p.a. kann ich nicht sagen…
meine meiinung: ich glaube keine chance auf steuerliche Vorteile oder absetzbarkeit!
Hab etwas ähnliches probiert bei einem teilzeitjob und ca. 12.000 € p.a.
ich plane im Sommer ein Fernstudium neben dem Beruf zu
beginnen. Die Kosten für das Studium betragen knapp 12.000 EUR
ca. 300 EUR monatlich.
Kann mir jmd sagen wieviel ich davon Absetzen kann? Wäre sonst
ziemlich knapp mit meinen finanziellen Spielraum und weiß
nicht ob ich mir das Leisten kann.
Bin derzeit Berufstätig mit einem Jahresgehalt von ca. 40.000
EUR.
Auf der Seite steht schonmal was drin. Daran kannst du dich orientieren.
Es ändert sich inzwischen fast jährlich, wie man dieses Fernstudium steuerlich verwerten kann. Es hängt davon ab, ob es eine Weiterbildung ist (dich im Job weiterbringt) oder ein komplettes Erststudium. Da musst du allerdings nach googlen. Das wird hier zuviel.
Ich setze folgendes ab:
Fahrten zu Lerngemeinschaften, Klausuren, Betreuungen.
Zwangsläufig damit verbundene Mehraufwendungen: Parken, Auslöse für mehr als 8 Std. außer Haus etc., Briefmarken, Archiv (!!) (Dies ist wie ein Arbeitszimmer zu sehen nur ohne die Einschränkungen),Studiengebühren, Semestergebühren, Fachbücher usw. usw.
Ein Fernstudium, Fahrten zum Unterrichtsort und zu Lerngruppen, Lernmittel und PC kann steuerlich voll geltend gemacht werden.
Damit reduziert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Zuviel gezahlte Steuern werden nach Einreichen und Bewerten der Einkommenssteuererklärung erstattet. Wieviel das konkret ist, kann ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe errechnen. Es ist damit also nicht so, dass 12.000 Euro erstattet werden.
ist bei mir schon ein paar Jahre her und vielleicht hat sich etwas geändert.
Früher musste man unterscheiden, ob das Fernstudium eine neue Ausbildung darstellt oder eine Weiterbildung im bestehenden Job, der die Berufschancen verbessert. Im letzteren Falle konnte man es als Werbekosten absetzen. Vielleicht recherchieren Sie mal unter „Steuer“ und „Werbekosten“… Die Steuererklärung ändert sich ja leider fast jährlich. Viel Erfolg, freundlicher Gruß, Jörg
Da ich gerade in Urlaub bin und keinen Zugriff auf meine Unterlagen habe, vielleicht der folgende Hinweis: Stell Deine Frage doch noch einmal bei fernstudium-infos.de
Ich bin kein Steuerfachmann; kann aber aus eigener Erfahrung mitteilen, dass Du alle mit dem Studium verbundenen „Werbungskosten“ geltend machen kannst. Das sind Kosten für Bücher, Kopien, Reisen zu Präsenzveranstaltungen und Bibliotheken, Büromaterial u.ä.
Ich wünsche Dir für Dein Vorhaben viel Glück
Uwe
wenn das Studium direkt auf das berufliche Vorankommen ziehlt (Kaufmann studiert z.B.) BWL sind die jährlichen Aufwendungen Werbungskosten und sofort in voller Höhe unbegrenzt abzugsfähig.
Wenn es sich um ein Erststudium in einer fremden Branche handelt evtl. nur als Sonderausgaben bis zu 4.000 € p.a.
Da gibt es derzeit viele Rechtsänderungen.
Ich schätze mal dass ihr persöhnlicher Grenzsteuersatz bei ca. 30 % liegt und Sie somit 30 % der Aufwendungen wieder zurückbekommen.
P.S. lassen sie sich einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, dann bekommen Sie das Geld jeden Monat über einen geringeren Lohnsteuerabzug wieder zurück.