Steuer als artist in singapore?

hallo,
ichbin artist (jongleur, feuerspucker etc.) und ueberlege, im winter ein wenig nach singapore und malaysia zu gehen und dort fuer agenturen zu arbeiten.
weiss jemensch wie das dann steuermaessig ist, was es zu beachten gibt und was gezahlt werden muss, sowohl hier alsauch in singapore?
vielen dank!!!
sam

Wende dich mal hierhin, die müssten dir eigentlich weiterhelfen können:

The Delegate of German Industry and Commerce in Singapore
583 Orchard Road
Singapore, 238884
Telefon: +65 838 18 50
Telefax: +65 838 18 60
Email: [email protected]
Homepage: http://www.diht.com.sg
Geschäftszeiten: 9:00 - 18:00 Uhr
Zeitdifferenz: +7 Stunden
(Sommerzeit nicht berücksichtigt)
Delegierter: Jürgen Franzen

Gruß Robert

Hallihallo!

Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, daß zwischen Singapur
und Deutschland (wie auch sicherlich zwischen Malaysia und Deutschland) ein Doppelversteuerungsabkommen besteht. Das
bedeutet vielmehr, daß, wenn Du Gewinne im Ausland erwirtschaftest, dennoch aber in Deutschland wohnhaft bist (zumindest einen zum größeren Jahresabschnitt), Du also in Singapur besteuert wirst, gleichenfalls aber auch in Deutschland. Da ich mir allerdings absolut nicht sicher bin,
ist es in jedem Falle der beste Weg, sich an die Deutsche AHK
in Singapur oder eben Kuala Lumpur zu wenden, oder auch ggf. an
die für Deinen Wohnort zuständige IHK. Kontaktmöglichkeiten gibt
es diesbezüglich reichlichst über das Web. Gruß, Steven

In Singapore gibt es keine AHK, aber dafür das von mir unten erwähnte Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft.

Gruß Robert

Hallo Sam,
das einfachste ist, wenn Du Dich an Dein zuständiges Finanzamt wendest. Du solltest Dich durchfragen, da nicht jeder von Doppelbesteuerungsabkommen Ahnung hat. Es gibt seit neuestem eine Gesetzgebung, wo das Welteinkommen maßgebend ist, vorausgesetzt, Du wohnst einen überwiegenden Anteil in einem bestimmten Staat.
Ich könnte mir vorstellen, daß Dein Finanzamt Dir bessere Auskünfte geben kann als irgendeine sonstige Institution.

Gruß
Roger

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Künstler oder nicht?
Hallo,

falls deine Frage noch nicht beantwortet wurde:

Gravierend für die richtige Beantwortung ist, ob du als Artist im Sinne des internationalen Steuerrechts als Künstler anzusehen bist. Das weiß ich so spontan nicht, würde es aber, falls es dich noch interessiert, am Montag nachgucken können.

Wenn du Künstler bist und von dir in Malaysia und Singapur Einkommensteuer verlangt wurde, mußt du deine Einkünfte von dort in D versteuern und kannst aber die ausländischen Steuern auf deine deutsche Einkommensteuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt, anrechnen, damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt.

Wenn dort keine Einkommensteuer verlangt wurde (z.B. weil deine Einkünfte dort nicht steuerpflichtig sind), sind deine ausländischen Einkünfte in D steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (kann zu einer kleinen Steuererhöhung führen).

Wenn Du nicht Künstler im o.g. Sinne bist, wird es schwieriger, dann bräuchte ich von dir noch mehr Infos.

Wie die Besteuerung in Singapur und Malaysia aussieht, weiß ich nicht. Dazu können dir vielleicht die deutschen Konsulate Auskunft geben.

Raúl Rivaldo