Steuer Anlage V Abrechnung 2009 noch nicht da

In 2008 wurde eine Eigentumswohnung gekauft und diese auch vermietet. Bislang wurde keine Abrechung 2009 erhalten. Die Abrechnung für 2008 war fehlerhaft (u.a. Abrechnung von Heizungzählern, die gar nicht in der Wohnung sind und Mülltonnenzuordnung(Müll wird gewogen) einer falschen Mülltonne).Daher wurde dieser Abrechnung widersprochen und auch den Einzelwirtschaftsplan für 2009 angefochten. Daraufhin wurde die Abschlagssumme des Vorbesitzers in 2009 weiterbezahlt (auch vom Mieter). Seit dem ist weder eine korrigierte Abrechnung für 2008 noch ein korrigierter Einzelwirtschaftsplan eingegangen. Da trotz mehrmaliger Mahnung nichts passiert ist, wurden seit Mitte 2010 sämtliche Zahlungen eingestellt, der Mieter zahlt jedoch weiterhin die regulären Anschlagszahlungen an den Vermieter.

Welche Summe kann für 2009 bei der Steuererklärung geltend gemacht machen ? Die Abschlagszahlung des Mieters, die weitaus höhere Summe des angefochtenen Einzelwirtschaftsplans ? Gar nichts ? Verschoben auf den Zeitpunkt des Vorliegens der Abrechnung ?

Angesetzt wird das, was in 2009 tatsächlich bezahlt wurde- also wohl nur die Vorauszahlungen an die Hausverwaltung.

das ist nicht ganz richtig, denn die Zahlungen müssen um einige Positionen korrigiert werden, die sich nur aus der korrekten Wohngeldabrechnung ergeben - z.B. Zufühtrung zur Instandhaltungsrücklage / Entnahme aus dieser = Instandhaltungen - Zinsen + Steuerabzüge darauf - um nur die wichtigsten aufzuzählen.

Abwarten bis richtige Abrechnung kommt - oder „falsche“ nehmen und später korrigieren!

E.

Hallo, ich mach es, wie von Clematis angeregt. In die Veranlagung
2009 kommen die Vorauszahlungen und die Abschlußzahlung für 2008.Gruß

z.B. Zufühtrung zur

Instandhaltungsrücklage / Entnahme aus dieser =
Instandhaltungen

Und die sind schon seit dem Wirtschaftsplan bekannt, zumindest die Zuführungen.