Steuer auf Abfindung bei Kündigung in Elternzeit

allo zusammen,
mal angenommen ein AN befindet sich in Elternzeit (bis Mitte des
Jahres). Er hätte danach aber die Möglichkeit bei einer anderen Firma
zu besseren Konditionen zu arbeiten. Dem AG würde das vermutlich auch
entgegenkommen, da die betriebliche Lage nicht sehr rosig aussieht
und er sowieso schon überbesetzt ist. Der AN bietet seinen AG einen
Aufhebungsvertrag inkl. Abfindungsvereinbarung an. Damit der AG ihn
nach der Elternzeit nicht wieder einstellen muss der AN „frei“ ist
für den neuen Job.
Nun die Frage: Die Abfindung wäre ja bei 15 Jahren
Betriebszugehörigkeit relativ hoch. Nur wie sieht es mit der
Besteuerung aus??? Welcher Bruttojahresgehalt wird denn zur
Berechnung der sog. „Fünftelrechnung“ genommen? Der AN befindet sich
ja seit 2007 in Elternzeit??? Wird da das Monatsgehalt vor der
Elternzeit hochgerechnet???
Bitte um schnelle Hilfe. EILT. Danke.

Mal angenommen die Fünftel-Reglung kommt zur Anwendung:

Die Steuer wird unter Berücksichtigung sämtlicher Einkünfte des Arbeitnehmers berechnet (Auch Vermietung, Kapitalvermögen, etc.). Sollte der Arbeitnehmer wegen der Elternzeit in diesem Jahr keine anderen Einkünfte wie die Abfindung haben hat er Glück gehabt, da diese dann sehr niedrig versteuert wird.

Beim Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber wissen die selbstverständlich nichts von den übrigen Einkünften des Arbeitnehmers. Beim Lohnsteuerabzug wird dann nur Anhand der Abfindung gerechnet, bzw. falls noch Weihnachtsgeld oder was auch immer in dem Jahr gezahlt wurde wird das entsprechend berücksichtigt.

Jörg