Hallo,
es wurde ein Vergleich über die Kündigung eines MA geschlossen. Austritt 31.5.2012. Wenn vorzeitig durch AN beendet wird, dann erhöht sich die Abfindung um den Monatsbetrag des vorzeitigen Ausscheidens. Wenn der AN nun zum 29.2.12 ausscheidet, wie erfolgt hier die Besteuerung der zusätzlich geszahlten Abfindung?
Danke für Antworten.
Hallo,
auf die Frage wird dir in einem Intertforum niemand eine richtige Antwort geben können.
Ab zum Steuerberater mit den Vertragsunterlagen.
Durch Fehler in der Vertragsgestaltung können nämlich schnell einige Tausend Euro kaputt gemacht werden.
Gruß
Lawrence