Steuer auf den Veräußerungsgewinn Bauplatzverkauf

2007 erhielt jemand ein unbebautes Grundstück im Rahmen einer Schenkung. Vorher befand sich das Grundstück über Jahrzehnte im Familienbesitz.

2012 oder 2013 wird dieser Bauplatz für ca. 55.000 € veräußert.
Wie wird diese Einnahme steuerlich behandelt. Muss der Beschenkte einen Veräußerungsgewinn versteuern? Wenn ja, wie wird der ermittelt.

Lieben Dank für Eure Mühen.

Klaus

Guten Tag, hallo Klaus,
bei der Veräußerung eines Grundstücks ist steuerrechtlich zunächst zu unterscheiden, ob es sich um ein Grundstück im Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Ich gehe davon aus, dass hier Privatvermögen vorliegt. Dann ist die derzeit gültige SPekulationsfrist zu beachten (10 Jahre). Die Frist beginnt bei Anschaffung (Abschluss des obligatorischen Vertrages). Veräußerungen innerhalb dieser Frist sind steuerlich zu erfassen. Da jedoch 2007 das Grundstück unentgeltlich übergegangen ist, gilt hier die Fußstapfentheorie, der Rechtsnachfolger tritt in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers. Die Schenkung ist im Sinne der Spekulationsbesteuerung KEINE Anschaffung. Die Zeiten des Schenkers und des Rechtsnachfolgers sind daher zusammenzufassen. Nach Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass damit die 10 Jahre überschritten sind. Eine Besteuerung findet somit nicht statt. Sollte es sich nicht durchgehend um reines Privatvermögen gehandelt haben, ist der Fall allerdings nicht so leicht abzuhandeln.
Beste Grüße und Alles Gute