Hallo,
wenn Nachhilfestunden als Dienstleistung steuerfrei bleiben können , kann das für Haushaltshilfe auch beantragt werden ?
MfG
Uweil
Hallo,
wenn Nachhilfestunden als Dienstleistung steuerfrei :bleiben
können , kann das für Haushaltshilfe auch beantragt :werden ?
MfG
Uweil
Ich versteh die Frage nicht und bräuchte mehr Details. Steuerfrei bei der Umsatzsteuer oder vllt. doch unterm Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer? Es gibt die Übungsleiterpauschale, denken sie in die Richtung?
Hallo,
mit Ihren Angaben zum Sachverhalt ist eine Auskunft nicht möglich.
Sollten Sie noch eine Antwort wünschen, bitte ich um Angabe des vollständigen Sachverhalts und um Angabe auf welche Steuer Sie sich beziehen (Gewerbe, Umsatz, Einkommen, Körperschaft) ?
Hallo .
Es handelt sich um gewerbliche Dienstleistung im Haushalt , von mir angeboten, als Nebenerwerb. Gewerbeanmeldung liegt vor , unterliegt dem Handwerk aber ist nicht abhängig von einer Genehmigung durch eine Kammer.
Ich leiste Arbeiten die anfallen , reinigen oder ähnliches . Erstelle Rechnung .
Umsatzsteuer 19% wird ausgewiesen , wenn ich die abführen muss. -
Muss ich .? Bin Rentner (Alters) und will dazuverdienen .-
Hallo,
also wenn ich Sie recht verstehe bieten Sie sog. haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Ihre gesamten Umsätze (inkl. sonstiger Umsätze z.B. Vermietung oder Photovoltaik) im Jahr unter 17.500 € liegen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, haben aber im Gegenzug allerdings keinen Vorsteuerabzug aus den eingegangenen Rechnungen ihrer Lieferanten ( Benzin, Betriebsausstattung etc.).
Danke sehr ,
das ist doch mal eine eindeutig klare Aussage …und sehr hilfreich zu wissen.-
Diese 17.500 € - Dazu zählt dann aber auch sonstiges Einkommen , wie Rente ? Und das Bruttorente ? Also muss ich mal schauen wie viel ich dann verdienen darf insgesamt aus dieser Tätigkeit. Muss dann keine Umsatzsteuer in Rechnungen schreiben und nicht ausführen . Oh jeh , das ist etwas kompliziert. Muss dann trotzdem eine Bilanz , Einnahmen , Ausgaben abgeben bestimmt .-
Also Danke für , die Hlfe .
LG Uweil
Hallo,
also wenn ich Sie recht verstehe bieten Sie sog. haushaltsnahe
Dienstleistungen. Diese unterliegen grundsätzlich der
Umsatzsteuer. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Ihre
gesamten Umsätze (inkl. sonstiger Umsätze z.B. Vermietung oder
Photovoltaik) im Jahr unter 17.500 € liegen. In diesem Fall
müssen Sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, haben aber
Hallo,
in die 17.500 € Umsatzgrenze des § 19 UStG zählen nur die unternehmerischen (Dienstleistung, evtl. Vermietung ??) Einnahmen und nicht sonstige Einnahmen (Rente, 400 € etc.).
Hallo Uweil,
ich habe leider hierzu keine Erfahrung.
MfG
Stefan Seidel