Zinsinformationsverordnung
Hi,
Steuerrecht ist einfach zu schnelllebig…Da hatte ich noch was vergessen:
Zu beachten ist auch noch die Zinsinformationsverordnung, siehe
http://209.85.129.132/search?q=cache:k50vjk3CxGYJ:de…
/t/quellensteuer-ja-oder-nein-bei-bank-in-luxemburg/…
Soweit es sich um Quellensteuer aufgrund der Zinsinformationsverordnung handelt, ist diese wie eine Vorauszahlung auf deutsche Einkommensteuer zu behandeln.
Schöne Grüße
C.