Quellensteuer ja oder nein bei Bank in Luxemburg

Hallo zusammen,

wenn man als deutscher, der auch in Deutschland lebt, ein Konto bei einer Bank in Luxemburg eröffnet und dort auf das Guthaben auch Zinsen erhält (Freistellungsbetrag ist bereits ausgeschöpft) gibt es 2 mir bekannte Möglichkeiten wie man das händeln kann.

  1. Entweder 20 % Quellensteuer auf die Zinsen zahlen, wobei das Bankgeheimnis gewahrt wird. Der Kunde ist in der Pflicht, seine Zinserträge den zuständigen Finanzbehörden zu melden.

  2. Der Kunde autorisiert die Bank, die Zinsen des angesparten Betrages direkt bei den Finanzbehörden zu melden. Bei dieser Variante wird von einer 20%igen Quellensteuer abgesehen.

Welche ist die bessere Variante? Bzw. jede Variante wird wohl Ihre Vorteile haben. In welcher Situation ist also Variante 1 und in welcher Situation Variante 2 die bessere wahl?

Mit freundlichem Gruß

Zinsinformationsverordnung
Hi,

Da die EU Quellensteuer auf Zinserträge aus Luxemburg keine Abgeltungswirkung hat, sind die Zinserträge bei beiden Fallvarianten in der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Es sollten sich deshalb keine steuerlichen Auswirkungen ergeben.

Ratschläge zur Umgehung von Steuern gebe ich grundsätzlich nicht.

Das Stichwort ist Zinsinformationsverordnung, siehe
http://www.google.com/search?hl=de&q=Zinsinformation…

Schöne Grüße
C.