Steuer auf ein privat gemietetes Zimmer

Hallo,
ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt. Nehmen wir mal an, jemand möchte in Österreich ein Zimmer zur Untermiete mieten.

Der Miete bezahlt, sagen wir mal, nen fiktiven Betrag von 300 €.

Was genau muss der Vermieter an Steuern abführen? Konnte dazu nicht wirklich was finden.

Ist es wahr, dass er vierteljährlich Umsatzsteuer abführen müsste, die er dann auf den Betrag drauf schlägt (10%?)? Oder gäbe es da einen Freibetrag? Hab im Internet irgendwas mit 30.000 Euro gefunden, aber weiss nicht, ob ich es richtig verstanden habe.

Und dann natürlich Einkommenssteuer auf den Betrag.

Dies würde allerdings bedeuten, dass er den Betrag quasi doppelt versteuert oder? Das kommt mir irgendwie unlogisch vor.

Und nehmen wir an, es gäbe Instandsetzungsarbeiten, von was könnte er diese dann absetzen -> von der UsT oder der Einkommensteuer? (Wie man merkt habe ich da überhaupt keine Ahnung)

Vielen Dank im voraus.

LG

Hallo,

es dürfte doch etwas schwierig sein, hier einen User zu finden, der sich über österreichisches Steuerrecht auskennt. Bei der Internetsuche sollte man darauf achten, dass man in Österreich „sucht“.

Schönen Tag noch.

Servus,

vorneweg: Es handelt sich nicht um eine doppelte Besteuerung. Jeder beliebige Handwerker, Händler, Gewerbetreibende führt auf seine Umsätze USt ab und auf seine Einkünfte ESt; bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Tabak und Kfz-Treibstoffe kommen die Akisen noch dazu: Drei verschiedene Steuern, drei verschiedene Gegenstände.

So, und jetzt mal frei von allen Annahmen und Hobbyköchen:

Der Kleinunternehmer nach österreichischem Recht ist in § 6 Abs 1 Z. 27 UStG (A) definiert; die Kleinunternehmergrenze ist 30.000 € p.a., sie kann innert eines Zeitraums von fünf Jahren einmalig um maximal 15% überschritten werden, ohne dass das den Kleinunternehmerstatus gefährdet. Im vorliegenden Fall braucht der Untervermieter also keine USt abzuführen, er darf sie aber auch nicht (z.B. im Untermietvertrag oder auf Quittungen) ausweisen.

ESt wird auf die Einkünfte aus der Untervermietung erhoben, das sind die Einnahmen minus die damit zusammenhängenden Ausgaben. Im Fall der Untervermietung muss man sich nicht mit Gebäudeabschreibung beschäftigen, die Ausgaben werden ganz schlicht anteilig nach Quadratmetern ermittelt.

Auf die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben wird zusammen mit den anderen Einkünften Einkommensteuer erhoben. Weil nicht bekannt ist, wie hoch die übrigen Einkünfte sind, lässt sich nicht sagen, in welche der österreichischen Tarifzonen das Einkommen des Untervermieters fallen, so dass man nicht sagen kann, zu welchem Prozentsatz die ESt auf die Einkünfte aus Untervermietung erhoben wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Lieber Hobbykoch,

worin sollte das Problem bestehen, diese Frage hier im Forum zu stellen und zu beantworten? Was für Dich zu schwer ist, ist für einen anderen vielleicht ganz leicht, wer weiß?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

vielen Dank für die tolle Antwort!

Nur um nochmals für mich als Blödi klarzustellen:

der Vermieter des Zimmers gilt hier als Kleinunternehmer und nicht als Privatperson? Also er wird das automatisch mit der Vermietung des Zimmers?

Und da sich die Miete auf 5 Jahre gerechnet auf 16800 € beläuft, muss er keine Umsatzsteuer abführen - dies habe ich richtig verstanden?

Danke, Danke, Danke!!!

LG

Kleinunternehmer / Vermietung in A
Servus,

dadurch, dass er vermietet, ist der Untervermieter ein Unternehmer. Es gibt keine Möglichkeit, steuerbare Umsätze zu umgehen, indem man sie als „private Umsätze“ deklariert.

Die Berechnung der Kleinunternehmergrenze geht leichter - die Sache mit den fünf Jahren hab ich bloß wegen der in A besonderen Regelung der einmaligen Überschreitung genannt, sie spielt im vorliegenden Fall keine Rolle - man braucht sich bloß auf ein Jahr zu beziehen:

300 * 12 = 3.600
3.600 > Der Untervermieter ist Kleinunternehmer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke!!!

Ach sorry, noch eine Frage:

Zählen zu den 30.000 € auch Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) und Dinge wie Unterhalt/Alimente?

LG

Servus,

nein, nur Umsätze: Alle Erlöse aus selbständiger Arbeit, Gewerbe, Vermietung und was man sonst so als Unternehmer machen kann.

Nichtselbständige Arbeit bringt keine Umsätze, Transferzahlungen auch nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder