Guten Tag,
angenommen ein Arbeitgeber gibt seinem Angestellten ein Auto im Wert von 30000€ zur privaten sowie zur geschäftlichen Nutzung (wobei der geschäftliche Anteil weit überwiegt), nachweis mit Fahrtenbuch. Zum tanken eine Tankkarte. Der Arbeitnehmer bezahlt im Monat eine „Miete“ in höhe von 300€ von seinem versteuerten Arbeitslohn (Netto). Bei geschäftlichen Fahrten werden keine Kilometerpauschalen gezahlt.
Also zusammenfassend:
Arbeitgeber stellt das Auto und übernimmt alle Nebenkosten, der Arbeitnehmer bezahlt 300€ von seinem Netto, bekommt also 300€ weniger ausbezahlt und darf auch privat damit fahren.
Wie verhält es sich dann bei der Einkommenssteuererklärung? Kein Geldwerter vorteil? Ansetzen der beruflich gefahrenen km mit 0,30€ je km bei Einsatzwechseltätigkeit in der Einkommensteuererklärung?
Obacht, ist es so, dass der Firmenwagen oben erst mit 300 € im Brutto erscheint und dann vom Netto wieder abgezogen wird? Oder werden dem AN tatsächlich 300 € abgezogen?
Ist denn festgestellt worden, dass der AN keine 1. Tätigkeitsstätte hat? Der Begriff Einsatzwechseltätigkeit suggeriert das.
Werden denn Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) gezahlt?
Ich bin mir im Moment noch unsicher, wie die genaue Konstellation ist.
Data
Wenn der private Anteil sehr niedrig ist es tatsächlich sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen. Ist dem AN bewusst, dass an die Führung eines Fahrtenbuches sehr Anforderungen seitens der Finanzverwaltung gestellt werden?
Der Firmenwagen erscheint nicht mit 300€ als Brutto. Es wird dem AN 300€ als „Miete“ abgezogen.
Je nach Einsatzdauer werden die dementsprechenden Spesen bezahlt (12€/24€)
Das Verhältniss der gefahrenen km ist ca. 80% geschäftlich und 20% privat
Es wird also durch den Arbeitgeber kein geldwerter Vorteil berechnet und versteuert.
Es ist nicht notwendig, das Thema in der Steuererklärung zu behandeln.
Schöne Grüße
MM