Ein Arbeitnehmer wurde unrechtmäßig gekündigt und in der Gerichtsverhandlung, gab ihm sein Anwalt den Tipp er solle den vom Arbeitgeber auszuzahlenden Urlaub in eine Abfindung der Höhe X ummünzen, da dort die Besteuerung nicht so hoch ist. Gesagt getan. Die Verhandlung verlief zu Gunsten des Arbeitnehmers, jedoch ist der Steuerberater des Arbeitgebers der Meinung nicht die volle Höhe der ausstehenden Lohnzahlungen zu gewähren, denn der Arbeitnehmer wurde Mitte 2008 gekündigt, wo eine Steuerklasse I Lohnsteuerkarte vorlag. Die Abfindung jedoch soll mit Steuerklasse VI besteuert werden, da sie erst in der Gerichtsverhandlung Anfang 2009 gewährt wurde.
Jetzt meine Fragen:
Ist das mit der Besteuerung so rechtens?
Wenn ja, wurde der Arbeitnehmer von seinem Anwalt falsch beraten?
Wenn ja, wurde der Arbeitnehmer von seinem Anwalt falsch
beraten?
nein, er bekommt die Differenz aber leider erst mit dem
Einkommensteuerbescheid 2009, also in 2010, erstattet.
Wobei die ermäßigte Besteuerung gar nicht zulässig wäre, denn man kann ausstehenden Urlaub nicht ermäßigt besteuern. Hier handelt es sich um erdienten Lohn und nicht um eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Entschädigung für entgangene Einnahmen.
Wobei die ermäßigte Besteuerung gar nicht zulässig wäre, denn
man kann ausstehenden Urlaub nicht ermäßigt besteuern. Hier
handelt es sich um erdienten Lohn und nicht um eine
Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine
Entschädigung für entgangene Einnahmen.
Das eine wurde, aufgrund des Tipps, statt dem anderen Ausgehandelt. Es ist also kein Lohn der Höhe X, es ist eine Abfindung der etwas geringeren Höhe Y.