ich habe eine Versicherung für den Fall, dass ich die für meinen Beruf erforderliche Gesundheitsprüfung nicht mehr bestehe. Dieser Fall ist jetzt wahrscheinlich eingetreten. Die Versicherung zahlt einen monatl. Beitrag bis man 55 Jahre alt ist, ich bin jetzt 35.
Wie weit sind solche Zahlungen steuerpflichtig, besonders wenn man dann Bezüge aus einer anderen Tätigkeit hat? Wo findet man mehr Infos dazu?
Versicherungsleistungen aus einer vom Arbeitnehmer selbst geschlossenen Unfallversicherung sind Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, soweit sie dazu dienen, Einnahmeausfälle auszugleichen. Versicherungsbeiträge für Versicherungen dieser Art sind als Werbungskosten abziehbar.