Hallo liebe WWWler,
es finden sich schon ein paar ähnliche Fälle im Forum, aber leider nichts 100%-iges.
Ein (unbebautes) Grundstück wird in Polen vor ca. 20 Jahren von den Eltern von A gekauft. 2006 wird das Grundstück geteilt und 2008 darauf ein Haus gebaut, in das die Eltern von A. einziehen. 2010 schenken die Eltern von A das Haus an A. Diese überlässt den Eltern das Haus mietfrei zum wohnen. 2011 ziehen die Eltern aus, und A. verkauft das Haus.
A lebt seit 10 Jahren in Deutschland.
Fällt das Haus in D. unter die Einkommensteuer oder den Progressionsvorbehalt?
Hätte die Schenkung und der Verkauf dem deutschen FA angezeigt werden müssen?
Hallo, eine 100% Antwort wirst Du hier auch nicht bekommen können. Das wäre eine Steuerberatung, die verboten ist.
Ein Gespräch mit einem Steuerberater kostet allerdings auch nicht die Welt, wenn es sich um Abklärung eines Sachverhaltes geht.
Konkrete Antwort ist daher nicht möglich.
Sorry.
Hinsichtlich
Da keine Vermietung liegen keine Vermietungseinkünfte vor.
Ein sog. Spekulationsgewinn liegt ebenfalls nicht vor, da unentgeltliche Überlassung an Angehörige.
eine steuerliche Beratung wäre hier sinnvoll, um sicher zu gehen und keine Fehler von vorneherein zu machen. Gerade jetzt steht das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz auf der Kippe und hier ist eine steuerliche Beratung notwendig.
Hallo,
zu diesen Spezialfragen kann nur ein Steuerberater Auskunft geben,
MfG
Stefan Seidel