Steuer auf Zuverdienst bei Altersrente

Hallo !

Folgender Fall :

Eine Frau (70 Jahre) bezieht Altersrente von ca. 300,- Euro. Sie ist verheiratet, der Mann bezieht erheblich mehr (staatl. und priv. Rente), so daß in der Summe beider eine Gesamtrente von ca. 2.400 Euro monatlich zur Verfügung steht. Die Frau verdient nebenbei regelmäßig über das Internet durch bezahlte Werbung (Paidmails) Beträge in unterschiedlicher (aber monatlich steigender) Höhe hinzu .
Laut AGB der Werbeanbieter (Paidmailer) ist der Werbeempfänger (Frau) für die Versteuerung selbst verantwortlich. Die Frage ist, müssen die Beträge in dem vorliegenden Fall versteuert werden, wenn ja ab welcher Höhe und zu welchem Steuersatz, wo muß die Versteuerung gemeldet werden und muß dieser Gelderwerb möglicherweise vielleicht sogar vorher genehmigt werden ?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

NanoTec

Hallo !

Eine Frau (70 Jahre) bezieht Altersrente von ca. 300,- Euro.
Die Frau verdient nebenbei regelmäßig über das Internet durch
bezahlte Werbung (Paidmails) Beträge in unterschiedlicher (aber
monatlich steigender) Höhe hinzu .

Vermutlich hat sie 2005 schon Rente bezogen. 50 % der damaligen Rente wären steuerpflichtig. Sie darf unbegrenzt hinzuverdienen, da sie die Regelaltersgrenze erreicht hat - ob selbständig oder als Arbeitnehmerin ist völlig gleich. Die Tätigkeit der Ehefrau muss nicht angemeldet werden. Die Einkünfte aus der Werbetätigkeit müssen in der Einkommensteuererklärung vermutlich als Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit angegeben werden und unterliegen ebenfalls der Besteuerung.

Der Mann hat also eine Gesamtrente von 2.100 EUR/Mt.

Die Frage ist, müssen die Beträge in dem
vorliegenden Fall versteuert werden, wenn ja ab welcher Höhe
und zu welchem Steuersatz, wo muß die Versteuerung gemeldet
werden und muß dieser Gelderwerb möglicherweise vielleicht
sogar vorher genehmigt werden ?

Ob sich insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages ergibt, kann mit diesen Angaben nicht ermittelt werden.

Es fehlen folgende Daten:
Höhe der gesetzl. Rente der Frau im Jahr 2005

Höhe der gesetzlichen Rente des Mannes bei Rentenbeginn und heute
Jahr des Rentenbeginns

Art (z. B. Betriebsrente, Privatrente aus eigenen Beiträgen) und Höhe der Privatrente
Alter des Mannes bei Beginn der Privatrente

Gruß
Zemionow

Hallo !

Eine Frau (70 Jahre) bezieht Altersrente von ca. 300,- Euro.
Die Frau verdient nebenbei regelmäßig über das Internet durch
bezahlte Werbung (Paidmails) Beträge in unterschiedlicher (aber
monatlich steigender) Höhe hinzu .

Vermutlich hat sie 2005 schon Rente bezogen. 50 % der
damaligen Rente wären steuerpflichtig.

Richtig ist: 50 % der damaligen Rente wären steuerfrei.

Gruß
Zemionow