Steuer: Auslandseinkünfte vor Zuzug im Jahr der Hochzeit

Eine kurze Frage an dieser Stelle:
Ein Mann, der in Deutschland lebt heiratet eine Frau, die in Hongkong lebt. Die Frau zieht noch im Jahr der Hochzeit permanent nach Deutschland um. Muss die Frau nun die Einkünfte, die sie im Jahr der Hochzeit vor dem Umzug nach Deutschland in diesem Nicht-EU-Land erzielt hat versteuern? Falls ja, warum ist dies der Fall? Sie hatte ja bereits vorher im Ausland versteuert.

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Viele Grüße

Auch ausländische Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden, wenn die Person unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die im Ausland gezalten Steuern werden in der Regel angerechnet. Genaueres regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land.