wie läuft die Besteuerung bei drei 400 Euro-Jobs ab?
(zwei bei Arbeitsgeber A, einer bei Arbeitsgeber B)
Die zwei Jobs laufen über A und werden schon besteuert. Es soll nun ein dritter hinzukommen bei B. Hier bin ich mir über die Besteuerung unsicher, da nach 400 Euro schrittweise der Steuersatz erhöht wird. Reicht es den vierten einfach anzunehmen und nachher in der Lohnsteuer anzugeben?
Hallo,
erstmal die Frage wie es möglich ist beim gleichen Arbeitgeber zwei 400 € Jobs zu haben! Das geht nicht! Theoretisch kann man insgesamt im Monat nur maximal 400€ verdienen sodass er als Minijob gilt, egal wie viele UNTERSCHIEDLICHE Arbeitgeber. Wenn man in Summe drüber kommt ,ist alles normal Beitragspflichtig u. lohnsteuerPflichtig . und dann gilt: beim ersten Arbeitgeber Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 oder wenn verheiratet 4 bzw 3 und bei weiteren Arbeitgebern Lohnsteuerkarte mit Klasse 6, egal wie viele.
Einfach annehmen und dann später angeben geht gar nicht. wird der Lohn korrekt gerechnet will das PersonalBüro des Arbeitgebers Angaben zu Krankenversicherung u. lohnsteuerklasse u. weiteren Verdiensten.
Gruß
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Bei Überschreitung bestimmter Beträge werden alle Minis addiert und der Betrag entsprechend versteuert. Bitte informieren Sie sich zu Ihrer Steuerangelegenheit bei kompetenten Partnern in Ihrer Nähe. Mit freundlichen Grüßen.
ja, es reicht, den dritten, vierten, fünften job anzugeben. gemeldet wird das arbeitsverhältnis eh dem fa (vom arbeitgeber), außerdem sind die lohnbezüge auf der lohnstuerkarte (virtuell) vermerkt.
solange alle arbeitsverhältnisse und einkünfte angegeben werden, macht das fa keinen „streß“ - die steuer auf das einkommen wird sowieso für das gesamte jahr ermittelt. was zu viel an steuern gezahlt wurde, gibt´s zurück; was zu wenig gezahlt wurde, wird nachträglich verlangt.
wie sich das mit der soz.-vers. verhält, mußt du allerdings gesondert klären, damit hat das fa nix zu tun.
An einer Uni sind mehrere Jobs auf 400 Euro basis nicht unüblich für einen Studenten. Es reicht also die passende Steuerklasse zu wählen, das war die Info die mir fehlte
Hallo,
da wird dein dritter arbeitgeber nicht mitspielen, wenn er erfährt, daß Du bereits 2 400 Euro Jobs hast. Die schrittweise Erhöhung gilt nur bis 800 Euro!
Solange Du unter dem Grundbetrag belibst bekommt Du zuviel gezahlte Steuer im Folgejahr ohne grössere Probleme zurück, muss nur Steuererklärung gemacht werden!
Gruss Hermann
der Arbeitgeber muß doch wissen wie das besteuert wird, der macht doch auch die Abrechnung.
Ich vermute einer ist steuerfrei, einer läuft normal über Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1), der dritte und jeder weitere würde mit Steuerklasse 6 besteuert weil der (theoretisch) über eine 2. Lohnsteuerkarte laufen würde.