Steuer bei eigen und später vermieteten Wohnung

Guten Tag,
ich würde gerne folgenden Sachverhalt diskutieren: Eine Ehepaar kauft sich eine Eigentumswohnung. An dieser sind umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen erforderlich (neue Küche, neues Bad).
Nach ca. 5 Jahre entscheiden sie sich die Wohnung zu vermieten.

  • Können Zinskosten für ein Darlehen ab dem Zeitpunkt der Vermietung steuerlich geltend machen ?
  • Können AfAs (2%) für die Wohnung ab Vermietung steuerlich geltend gemacht werden ?
  • Können auch die Kosten für die Modernisierung der Wohnung abgeschrieben werden (ab Beginn der Vermietung) ? Gilt das Gleiche für die Kaufnebenkosten wie Makler, Notar, Grunderwerbssteuer etc.

Freue mich auf interessante Beiträge !

Nach ca. 5 Jahre entscheiden sie sich die Wohnung zu
vermieten.

  • Können Zinskosten für ein Darlehen ab dem Zeitpunkt der
    Vermietung steuerlich geltend machen ?

Ja

  • Können AfAs (2%) für die Wohnung ab Vermietung steuerlich
    geltend gemacht werden ?

Ja

  • Können auch die Kosten für die Modernisierung der Wohnung
    abgeschrieben werden (ab Beginn der Vermietung) ? Gilt das
    Gleiche für die Kaufnebenkosten wie Makler, Notar,
    Grunderwerbssteuer etc.

m.E. nein.

Gruß