Guten Tag,
ich würde gerne folgenden Sachverhalt diskutieren: Eine Ehepaar kauft sich eine Eigentumswohnung. An dieser sind umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen erforderlich (neue Küche, neues Bad).
Nach ca. 5 Jahre entscheiden sie sich die Wohnung zu vermieten.
- Können Zinskosten für ein Darlehen ab dem Zeitpunkt der Vermietung steuerlich geltend machen ?
- Können AfAs (2%) für die Wohnung ab Vermietung steuerlich geltend gemacht werden ?
- Können auch die Kosten für die Modernisierung der Wohnung abgeschrieben werden (ab Beginn der Vermietung) ? Gilt das Gleiche für die Kaufnebenkosten wie Makler, Notar, Grunderwerbssteuer etc.
Freue mich auf interessante Beiträge !