Steuer - Bei einem halben Jahr Fortbildung

Hallo!
Eine Person hat 2009 in einer 500 km entfernten Stadt ein Forschungsstipendium gehabt, das hoffentlich als Fortbildung gilt. Sie hat da 1.450 Euro / Monat gekriegt, womit sie nicht steuerpflichtig ist, da zu wenig Geld. Bei ihrer eigentlichen Arbeit war sie für die Zeit unbezahlt beurlaubt.

Ihre Wohnung in der Heimatstadt hat sie weiter gehabt, in der anderen Stadt zur Untermiete gewohnt, allerdings ohne Vertrag. Sie ist alle 2-3 Wochen nach Hause gefahren, per Bahn, hat aber glorreicherweise kein bisschen an die Steuer gedacht und die Zugtickets nicht aufgehoben…

Die Fragen:
-Kann man es als doppelten Wohnsitz bezeichnen, obwohl sie keine Familie hat?
-Wahrscheinlich kann sie ja nur die Fahrten absetzen da sie keine Miete nachweisen kann. Kann sie da vielleicht eine Entfernungspauschale angeben?

  • Schreibt man einfach alles unter Werbungskosten auf, oder setzt man irgendwie ein Extra-Schreiben auf, in dem man das alles erklärt und an das man die Bescheinigungen der beiden Arbeitsstellen heftet? Sonst verstehen die das doch garnicht?

Tja, wie man sieht habe ich nicht viel Ahnung vom Procedere, obwohl ich nun wirklich versucht habe, mich schlau zu machen…

Mag mir wer auf diese verwickelten Fragen antworten? das wär sehr nett…
Viele Grüße,
Wurli

Hallo!

Die Antworten:

-Kann man es als doppelten Wohnsitz bezeichnen, obwohl sie
keine Familie hat?

Wenn der Mittelpunkt des Lebensinteresses un der „alten Heimat“ geblieben ist, wofür spricht, wenn nach Ende der Fortbildung wieder ganz dorthin zurückgezogen wurde, dann ja.

-Wahrscheinlich kann sie ja nur die Fahrten absetzen da sie
keine Miete nachweisen kann. Kann sie da vielleicht eine
Entfernungspauschale angeben?

0,3€ pro Entfernungskilometer. (Übrigens: Nicht die Fahrten zwischen Wohnung am Fotrbildungsort und Fortbildungsstätte vergessen).
Wenn man die Miete noch weiß, kann man sie angeben - vielleicht wird gar kein Nachweis verlangt.

  • Schreibt man einfach alles unter Werbungskosten auf, oder
    setzt man irgendwie ein Extra-Schreiben auf, in dem man das
    alles erklärt und an das man die Bescheinigungen der beiden
    Arbeitsstellen heftet? Sonst verstehen die das doch garnicht?

Ein kleine zusätzlich Aufstellung (z.B. in Form einer Excel-Tabelle) schadet nie.

Viele Grüße,
Markus

Vielen Dank für die klaren Antworten!!
Dennoch eine Nachfrage: Wie oft kann die Person denn nach Hause fahren (1 Weg 600 km)?

Viele Grüße,
Wurli

Bei doppelter Haushaltsführung wird eine „Familienheimfahrt“ pro Woche steuerlich anerkannt.

Gruß,
Markus

Herzlichen Dank!!!