Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt stellt sich dar.
Ich würde gerne eine in Dänemark lebende Person (Staatsangehörigkeit: Dänisch) bei einem deutschen Unternehmen einstellen. Die Person würde in Dänemark weiterhin leben und ist auf Montage unterwegs. Die ersten Monate in Deutschland, dann auch in anderen Ländern. Zwischendurch ist er aber immer wieder Zuhause und bleibt dort auch wohnhaft. Es handelt sich um eine Vollbeschäftigung.
Wie ist diese Person zu versteuern? Welche Unterlagen braucht man dafür? Handelt es sich um einen beschränkt einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Jan
Hallo,
für internationales Steuerrecht bin ich kein Experte.
Ich rate ihnen aber dringend einen Steuerberater zu konsultieren. M.E: sollten Sie auch die Sozialversicherung nicht außer Acht lassen
Hallo,
ich würde empfehlen, beim Betriebsfinanzamt zu fragen, was u.U. späteren Auseinandersetzungen mit dem Lohnsteuerprüfer vorbeugt.
Gruss
Glaser
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt stellt sich dar.
Ich würde gerne eine in Dänemark lebende Person
(Staatsangehörigkeit: Dänisch) bei einem deutschen Unternehmen
einstellen. Die Person würde in Dänemark weiterhin leben und
ist auf Montage unterwegs. Die ersten Monate in Deutschland,
dann auch in anderen Ländern. Zwischendurch ist er aber immer
wieder Zuhause und bleibt dort auch wohnhaft. Es handelt sich
um eine Vollbeschäftigung.
Wie ist diese Person zu versteuern? Welche Unterlagen braucht
Hallo,
Leider kann ich ihnen da auch nicht helfen,dafür brauchen Sie einen Experten oder Steuerberater.
Gruß
monika61
Er wäre beschränkt steuerpflichtig, wie das aber in der Praxis aussieht, kann ich leider nicht weiterhelfen. Eventuell mal bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt anfragen.
Hallo,
diesbezüglich bin ich leider überfragt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jan,
gerne würde ich Dir helfen; aber leider kann ich Dir keine fundierten Hinweise geben.
Aber als deutscher Arbeitgeber solltest Du Dich beim FA erkundigen, welche gesetzlichen Regelungen Du beachten mußt.
Alles weitere ist Sache des Arbeitnehmers.
MfG
Stefan Seidel
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo Jan,
ich würde beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anrufen. Die jeweiligen Sachbearbetier können diesbezüglich Auskunft geben.
MfG
UBC
Hallo,
zur Versicherungspflicht kann ich leider nichts sagen. Ja, er ist beschränkt Einkommensteuerpflichtig. Am besten beim Betriebsstätten-Finanzamt nachfragen.
Gruß
Da kann ich leider nix zu sagen
Das ist sehr komplex und ist eindeutig ein Fall für den Stb.
Beste Grü´´e