Steuer bei gekündigter Direktversicherung?

Hallo,
folgender Fall:
Nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wird eine 31 Jahre alte Direktversicherung vorzeitig gekündigt. Die vorzeitige Auszahlung wird bestätigt und erfolgt demnächst. Die Versicherung wurde 1998 vom ehemaligen Arbeitgeber auf den jetzigen Versicherungsnehmer überschrieben und läuft seitdem beitragsfrei.

Fällt eine Steuer an? In der (vorläufigen) Leistungsabrechnung der Versicherung ist nichts ausgewiesen.

Vielen Dank für Informationen
Jana

Guten Morgen jana
Um heraus zu finde ob Steuern anfallen,ist der einfachste weg die Versicherung anzurufen und nach zu fragen.Normalerweise wissen die das.
Wenn möglich was Schriftliches anforden.
MfG Reckerchen

Servus,

die Antwort sollte aber aus §§ 3 und ggf. 10 EStG hergeleitet und begründet werden. Wenn ich von jemandem was will, ist es hie und da ganz sinnvoll, nicht seinem Dafürhalten zu überlassen, was mir zusteht, sondern mich selber kundig zu machen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

es ist ein Versicherungsvertrag nach altem Recht, der länger als 12 Jahre lief, damit sollte grundsätzlich mal keine Steuer anfallen.

Ich schließe mich aber den Vorrednern an, und verweise auf ein Gespräch mit der Versicherung und das Studium der genannten Paragraphen im Zusammenhang mit den speziellen Versicherungsbedingungen des Vertrags.

Gruß
Lawrence

es ist ein Versicherungsvertrag nach altem Recht, der länger
als 12 Jahre lief, damit sollte grundsätzlich mal keine Steuer anfallen.

Das ist schlichtweg falsch. Es handelt sich hier um eine betriebliche Altersvorsorge, da gelten etwas andere Regeln. Lies mal weiter unten bei Martin May nach.

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Hallo,

betrifft meines Erachtens nur Neuverträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Vorher war die Steuerfreiheit doch DAS Verkaufsargument der Versicherungen.

Insgesamt kommts aber wirklich auf die Vertragsgestaltung an.

Gruß
Lawrence

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Hallo,

auch wenn es nicht Deine Frage war:
Die grosse Freude kommt erst noch auf, wenn der Versicherungsnehmer von seiner Sozialversicherung die Rechnung bekommt. Denn auf fällige Direktversicherungen hat der Arbeitnehmer für die Dauer von 10 Jahren
Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Gruß, Hemba

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für die Informationen.

Ein Anruf bei der Versicherung ergab, dass im konkreten Fall die Auszahlung steuerfrei ist.

Viele Grüße
Jana