Steuer bei Honorartätigkeit

Hallo,

habe steuerliche Frage zu Honoratätigkeiten (Kräuterwanderungen ca.100 Euro pro Monat) im Bereich „Selbständigkeit im freien Gesunheitsberuf“, die neben einer Heilpraktikerausbildung laufen. Ein Gewerbe braucht man nicht anzumelden, Gewerbesteuer fällt nach § 6 Gewerbeordnung nicht an. Um eine Steurenummer zu bekommen brauche man den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt, um die Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Nun beziehen sich zwei Fragen auf die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer !

Die erste Frage : Es werden keine Rechnungen ausgestellt, das Honorar wird aufs Konto überwiesen. Ist das überhaupt ok ? Desweiteren sind die Einanhmen = Einkünfte und Ausgaben sind nicht vorhanden. Daher braucht man keine Einnahmen-Überschussrechnung und auch das Formular EÜR bei der Einkommenssteuererklärung nicht. Das schliesst einen doch von der Umsatzsteuer aus ? Man würde sowieso unter die Kleinunternehmerregelung fallen, falls sich die Einkünfte und Einnahmen unterscheiden würden, was aber nicht der Fall ist. Vermerkt man bei der Einkommensteuererklärung : UST 0% nach § 19 UStG ?

Die zweite Frage : Bezieht sich die Einkommenssteuer (8000 Euro pro Jahr) auf das Gesamteinkommen (Honorartätigkeit + Hartz4) ? In dem Fall würde man trotzallem noch unter der Grenze liegen und daher
ist es verwunderlich, das man überhaupt eine Einkommenssteuererklärung abgeben brauche ? Eigentlich reicht es doch, nur einen Betriebseröffnungsbogen abzugeben und die Stuernummer erst dann zu verwenden, wenn man über der Grenze liegt ?

Es wäre schön, wenn es ein Mensch schaffen würde auf alle Fragen gezielt einzugehen !

Hallo,

Die erste Frage : Es werden keine Rechnungen ausgestellt, das Honorar wird aufs Konto überwiesen. Ist das überhaupt ok?

Ja.

Desweiteren sind die Einanhmen = Einkünfte und Ausgaben sind nicht vorhanden. Daher braucht man keine Einnahmen-Überschussrechnung und auch das Formular EÜR bei der Einkommenssteuererklärung nicht. Das schliesst einen doch von der Umsatzsteuer aus ?

Nee, warum? USt kann doch auf die Umsätze = Einnahmen anfallen.

Man würde sowieso unter die Kleinunternehmerregelung fallen, falls sich die Einkünfte und Einnahmen unterscheiden würden, was aber nicht der Fall ist.

Dann würde sie eben nicht ausgewiesen, was man mangels Rechnung aber ohnehin nicht macht.

Vermerkt man bei der Einkommensteuererklärung : UST 0% nach § 19 UStG ?

Nein, dort gibt man nur seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit an.

Die zweite Frage : Bezieht sich die Einkommenssteuer (8000 Euro pro Jahr)auf das Gesamteinkommen (Honorartätigkeit +Hartz4)? In dem Fall würde man trotz allem noch unter der Grenze liegen und daher ist es verwunderlich, das man überhaupt eine Einkommenssteuererklärung abgeben brauche?

Nein. Woher soll denn das FA sonst wissen, wieviel Gewinn man gemacht hat.

Eigentlich reicht es doch, nur einen Betriebseröffnungsbogen abzugeben und die Steuernummer erst dann zu verwenden, wenn man über der Grenze liegt?

Wenn das FA trotzdem eine verlangt, dann muss man eine abgeben.
Inwiefern auch noch die Hartz-4-Behörde Aufzeichnungspflichten auferlegen kann, ist davon selbstverständlich vollkommen unabhängig. Die haben schließlich auch ein Interesse daran.

Grüße