Hallo,
nehmen wir einmal an es gibt einen Sohn der für seine Mutter eine Wohnung kaufen und diese günstiger als der Mietspiegel ist, vermieten möchte. Dies liegt daran das die Mutter bald in Rente geht und leider nicht viel für sich gesorgt hat.
Nun hat der „Sohnemann“ eine passende Wohnung gefunden und will diese kaufen. Die Mutter freut sich schon sehr auf die Wohnung hat aber einen alten Mietvertrag und kann erst im Frühling einziehen. Die bedeutet das die Wohnung ca. 5 Monate leer steht.
Frage: Kann man den Leerstand aufgrund der vertraglichen Situation und des verzögerten Einzugs steuerlich anrechnen lassen oder spielt da das FA nicht mit?
Vielen Dank für Eure Tipps
Frage: Kann man den Leerstand aufgrund der vertraglichen
Situation und des verzögerten Einzugs steuerlich anrechnen
lassen oder spielt da das FA nicht mit?
Vielen Dank für Eure Tipps
Hallo,
… hmmm,… was willst Du geltend machen???
Da die Wohnung als Kapitalanlageobjekt eingestuft wird, kannst Du so oder so die Schuldzinsen und die Abschreibung geltend machen… unabhängig ob die Whg vermietet ist oder nicht. Du hast halt „noch“ keine Einnahmen, die wiederum zu versteuern sind. Das ändert sich aber in 5 Monaten.
Entgangene Mieten lassen sich niemals steuerlich berücksichtigen. Ein gewisses Risiko muss jeder Vermieter selbst tragen (können) !
Grüße
Hallo,
Die Mutter freut sich schon sehr auf die
Wohnung hat aber einen alten Mietvertrag und kann erst im
Frühling einziehen. Die bedeutet das die Wohnung ca. 5 Monate
leer steht.
Warum 5 Monate? M.E. kann die Mutter mit einer Frist von 3 Monaten kündigen…
MfG Sonja