Hallo!
Wenn man innerhalb eines Jahres, z.B. von Frankreich (franz. Arbeitsvertrag) nach Deutschland (deutsch. Arbeitsvertrag) zieht muss man dann bei der Lohnsteuer in Deutschland auch den Lohn aus der Tätigkeit in Frankreich angeben?
Wäre echt toll, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Viele Grüße