Wenn man innerhalb eines Jahres, z.B. von Frankreich (franz. Arbeitsvertrag) nach Deutschland (deutsch. Arbeitsvertrag) zieht muss man dann bei der Lohnsteuer in Deutschland auch den Lohn aus der Tätigkeit in Frankreich angeben?
Wäre echt toll, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
prinzipell ja! Das Einkommensteuerrecht bezieht sich in Deutschland immer auf das Welteinkommen. Es gibt allerdings mit vielen Länder ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Das soll vermeiden, dass für ein Einkommen zwei Staaten Steuern verlangen.