Hallo,
wenn man seine Steuererklärung einreicht, bekommt man die Original-Belege wieder zurück.
Macht sich das Finanzamt vorher Kopien davon und hält die zurück?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn man seine Steuererklärung einreicht, bekommt man die Original-Belege wieder zurück.
Macht sich das Finanzamt vorher Kopien davon und hält die zurück?
Grüße
Carsten
Ab September nicht mehr
Macht sich das Finanzamt vorher Kopien davon und hält die
zurück?
Weil wg. der jährlichen Haushaltssperren dann kein Geld mehr für Toner für die Kopierer da ist.
Scherz beiseite, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Belege (Kosten, Platzbedarf) nicht kopiert werden, da du ja eh die Aufbewahrungspflicht hast.
Gruß
Stefan
Scherz beiseite, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Belege
(Kosten, Platzbedarf) nicht kopiert werden, da du ja eh die
Aufbewahrungspflicht hast.
…welche aufbewahrungspflicht meinst du ?
gruß inder
Eben. Sofern wir hier von Nicht-Unternehmern sprechen, was wir ja bestimmt tun. Und manche Sachen wird das FA sicherlich kopieren.
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Aufbewahrungspflicht:
Belege werden in der Regel zurückgeschickt. Manche Unterlagen werden kopiert. Belege über einbehaltene Steuern (z.B. Kapitalertragssteuer) bleiben beim Finanzamt.
Ciao Günter
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- private Unterlagen sollten aufbewahrt werden, bis der
Steuerbescheid unanfechtbar ist.
steht wo ?
Beweislast
Hi,
- private Unterlagen sollten aufbewahrt werden, bis der
Steuerbescheid unanfechtbar ist.steht wo ?
steht m.E. nirgends, ist aber logisch. Will man später Einspruch einlegen, muss man die Belege dazu vorlegen, auch wenn sie zuvor beim Finanzamt waren. Die Beweislast für Tatsachen, die sich zu seinen Gunsten auswirken, trägt der Bürger.
Schöne Grüße
C.