Steuer / eBay

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe mich im Jahre 2000 im Onlinehandel (eBay) selbständig gemacht und habe hauptsächlich mit Büchern gehandelt, Ebay hat mich jedoch wegen 2-3 drei Büchern die im Index sthen sollen die ich unwissentlich eigestellt hatte vom Handel ausgeschlossen, draufhin fragte ich meine Freundin mit der ich auch zusammen wohne (immer noch) ob ich über Ihr account weiter verkaufen darf, wo Sie auch zustimmte, alles lief unter meinen Namen von Gewerbe bis Geschäftskonto nur eBay-Account auf den Namen von meine Freundin. Die umsätze wurden auch von mir versteuert.Es gab auch nie ein Problem das Finanzamt wusste das und war der meinung hauptsache werden die Umsätze versteuert von wem ist uns egal, hieß es. Nun hatte aber meine Freundin ein Prüfung von Finanzamt weil Sie bei eBay handelt. Bei der Prüfung noch hieß es, das ist O.K solange die Einkünfte versteuert werden. Nach 2-3 Monaten meldete sich der Prüfer nochmal um über die Prüfungsergebnisse zu sprechen, da hieß es plötzlich, da Ihre Freundin als Verkäufer gegenüber der Kunden aufgetretten ist muß Sie alles versteuern und da die Rechnungen auf meinen Namen laufen werden diese nicht berücksichtigt das heißt Sie muss alle Umsätze ohne rechnungen, werbungskosten etc. geltend zu machen, voll versteuern obwohl alle Geleingänge auf mein Konto und Nachweisslich kein cent auf das Konto von meiner Freundin eingegangen ist. Selbstverständlich werde ich einen Steuerberater angagieren aber vorerst möchte ich gerne mal wissen ob das so rechtens ist? Ob Sie dafür haftbar gemacht werden kann weil Sie Ihren Account mir zur verfügung gestellt hat? Vielen Dank für Antworten

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand muss derjenige die Einnahmen versteuern, der das Gewerbe ausgeübt hat. Da ich keine genaue Fundstelle auf Anhieb finden kann, kann ich es nicht mit Sicherheit sagen.
Einen guten Berater aufzusuchen ist eine vernünftige Idee.
Gruß und viel Erfolg

Hallo. leider kann ich hierzu nichts sagen, aber wäre ich an gleicher Stelle, würde ich statt eines Steuerberaters einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen. Viele Grüße