Hallo,
ich habe mal ganz allgemein eine Frage zum Thema Steuererklärung:
Bei einer Mutter lebt noch ein Sohn im Haushalt, der sagen wir mal Ende Februar 2011 seine Ausbildung beendet hat. Muss die Mutter dann in der Anlage Kind - unter dem Punkt Einnahmen des Kindes - nur das Ausbildungsgeld für Januar und Februar 2011 eintragen (weil sie in dem Zeitraum ja auch noch Kindergeld bezogen hat) oder dann auch folgende Einkünfte des Sohnes, wie Arbeitslosengeld und dann später Lohn?
Sprich zählt der Sohn nach Ausbildungsende steuerrechtlich noch als Kind?
Freundliche Grüße in die Runde!
xknuerz