kann einspruch auch eingelegt werden, wenn die gründe für den einspruch bei abgabe der steuererklärung bekannt waren, aber (noch) nicht erklärt wurden?
zugrunde könnte folgender fall liegen: in der steuererklärung werden gewinne aus google-aktiensplit (erwerb vor 2009) mit verlustvortrag verrechnet, sodaß die abgeltungssteuer schon mal aus diesem grund erstattet wird. erst per einspruch wird die rechtmäßigkeit des abgeltungssteuer-abzugs angefochten - das diesbezügliche verfahren zieht sich sicher hin - und beantragt, den verlustvortrag in ursprünglicher höhe festzustellen.