Liebe/-r Experte/-in,
meine Steuererklärung 2009 wurde vom Steuerberater geschätzt beim FA eingereicht, danach kam der 1. Bescheid, diesem widersprach mein Steuerberater, daraufhin wurde er korregiert und es kam ein erneuter korregierter 2. Bescheid.
Dieser Bescheid wurde NOCHMALS mit von mir angeforderten und dem Steuerbrater übersandten Unterlagen widersprochen und dann wieder vom FA korregiert und so kam es zum 3. Bescheid. Dieser ist nun in Ordnung.
Meine Frage: Ist es rechtlich korrekt hierfür dann 2 Rechnungen vom Steuerberater zu erhalten, 1 x für den 1. Einspruch, das andere Mal für den 2. Einspruch