Steuer Einspruch Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,

meine Steuererklärung 2009 wurde vom Steuerberater geschätzt beim FA eingereicht, danach kam der 1. Bescheid, diesem widersprach mein Steuerberater, daraufhin wurde er korregiert und es kam ein erneuter korregierter 2. Bescheid.
Dieser Bescheid wurde NOCHMALS mit von mir angeforderten und dem Steuerbrater übersandten Unterlagen widersprochen und dann wieder vom FA korregiert und so kam es zum 3. Bescheid. Dieser ist nun in Ordnung.

Meine Frage: Ist es rechtlich korrekt hierfür dann 2 Rechnungen vom Steuerberater zu erhalten, 1 x für den 1. Einspruch, das andere Mal für den 2. Einspruch

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Kenne mich im deutschen Steuerrecht nicht aus. Als Laie würde ich sagen: Die Rechnungen vom Steuerberater kannst Du doch eh wieder absetzen…
Pardon, daß ich nicht weiterhelfen kann. Gruss, Claudia

Sehr geehrter Herr Langer,

leider kenne ich mich bei den Abrechnungssystemen und AGB´s von Steuerberatern nicht aus.
Kaufmännisch gesehen ist der Aufwand entstanden, und kann somit abgerechnet werden. Meiner Ansicht nach kommt es auf Ihre Stellung beim Steuerberater an. Wenn Sie Stammkunde sind, würde ich auf eine Kulanz pledieren und auf 1 Rechnung setzen.
Ferner ist natürlich zu prüfen, welchen mehr Ertrag Sie durch die Einrede bekommen haben - zu Ihrer zusätzlichen Rechnung

mfg