Untätigkeitseinspruch
Hi,
mich würde interessieren nach welchen Kriterien Steuernummern
vergeben werden (und vor allem wofür, wo wir doch alle jetzt
Identifikationsnummern haben)?
Die Vergabe der Steuernummern regelt das jeweilige Bundesland, also das jeweilige Finanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium.
Die Programme, die die Finanzverwaltung benutzt, sind noch nicht so programmiert, dass sie mit den Identifikationsnummern was anfangen könnten.
Hintergrund
A hat in den letzten 3 Monaten 3 neue Steuernummern vom
Finanzamt erhalten
schön
Die erste nach dem Umzug in eine neue Stadt,
Lediger zieht um, also neue StNr von neuem Finanzamt
sinnvoll oder?
die zweite
(gemeinsame Steuernummer) bei Abgabe der Steuererklärung
2009(gemeinsam veranlagt da Oktober 2009 geheiratet)
Wird eine Zusammenveranlagung gemacht, ist also ein Speicherkonto für 2 Ehegatten erforderlich, muss zwingend eine neue Steuernummer vergeben werden.
also richtige Maßnahme
und die
dritte weil im Nachhinein festgestellt wurde, das Frau von A
Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit hat.
weiter unten ergibt sich, dass diese Steuernummer auch für die Zusammenveranlagung gelten soll
Bei gewerblichen und/oder selbständigen Einkünften sehen manche Bundesländer vor, dass diese Fälle von speziell dafür geschulten Sachbearbeitern bearbeitet werden sollen. Also ist dann eine neue Steuernummer notwendig, die intern aussagt, dass da selbständige Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen sind.
Mit jeder neuen Steuernummer wechselte auch der Sachbearbeiter
wechselte der Familienname des Ledigen?
Die Bezirke werden in der Regel nach dem Alphabet aufgeteilt.
und anscheinend hat A jetzt einen Sachbearbeiter erwischt,
der, was die Bearbeitung der Erklärungen betrifft, nicht ganz
„up to date“ zu sein scheint. Nach Aussage des Sachbearbeiters
müssen erstmal die Erklärungen abgearbeitet werden, die im
November und Dezember 2009 eingereicht wurden
so sind die Anweisungen oder soll ein Schreihals alle geduldig Wartenden überholen? Und was ist, wenn alle gleichzeitig schreien?
und A solle
nicht mit einer Bearbeitung innerhalb der nächsten 8-12 Wochen
rechnen.
so ist es, sowas kommt vor
Sollten hier tatsächlich 12 Wochen vergehen, wartet A
aber nunmehr auch schon 7 Monate auf seine Erklärung wodurch
er ja theoretisch eine Untätigkeitsbeschwerde schreiben
könnte.
Das Ding heißt jetzt Untätigkeitseinspruch.
http://www.steuerthek.de/handbuch/verfahren/einspr_r…
und
http://www.ratgeber-steuer24.de/Der_Steuerbescheid/U…
http://neusel.blogg.de/eintrag.php?id=145
dem stimme ich voll zu
Mich würde interessieren was bei so einer
Untätigkeitsbeschwerde so auf den Sachbearbeiter zukommt.
Müssen da Stellungnahmen geschrieben werden?
ja natürlich
und solange bleiben alle Steuererklärungen incl. deretwegen geschrieben wird, liegen
Kann dem
finanzamt überhaupt Untätigkeit vorgeworfen werden, da ja
immer neue steuernummern zugewiesen wurden?
vorwerfen kann man viel
6 Monate Frist muss schon verstrichen sein
erfolgversprechender und schneller wirksam ist ein freundlicher Anruf beim Sachbearbeiter
Ist bei dem aber „Land unter“, übt er sich gerne in der Kunst, auf einen Untätigkeitseinspruch zu antworten. Kommt auf seinen Sachgebietsleiter an, wie ausführlich er sowas machen soll.
Verständlicherweise macht man sich beliebt.
Coole Sachbearbeiter behalten die Nerven und bearbeiten den Fall, wenn er dran ist. Schon erlebt.
Personalabbau ist sehr beliebt bei den Steuerzahlern. Aber bitte ohne Auswirkung und wenns geht jedes Jahr schnellere Bearbeitung.
Schöne Grüße
C.