Steuer-/erklärung/nummer - Untätigkeitsbeschwerde

Hallo,

mich würde interessieren nach welchen Kriterien Steuernummern vergeben werden (und vor allem wofür, wo wir doch alle jetzt Identifikationsnummern haben)?

Hintergrund
A hat in den letzten 3 Monaten 3 neue Steuernummern vom Finanzamt erhalten

Die erste nach dem Umzug in eine neue Stadt, die zweite (gemeinsame Steuernummer) bei Abgabe der Steuererklärung 2009(gemeinsam veranlagt da Oktober 2009 geheiratet) und die dritte weil im Nachhinein festgestellt wurde, das Frau von A Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit hat.

Mit jeder neuen Steuernummer wechselte auch der Sachbearbeiter und anscheinend hat A jetzt einen Sachbearbeiter erwischt, der, was die Bearbeitung der Erklärungen betrifft, nicht ganz „up to date“ zu sein scheint. Nach Aussage des Sachbearbeiters müssen erstmal die Erklärungen abgearbeitet werden, die im November und Dezember 2009 eingereicht wurden und A solle nicht mit einer Bearbeitung innerhalb der nächsten 8-12 Wochen rechnen. Sollten hier tatsächlich 12 Wochen vergehen, wartet A aber nunmehr auch schon 7 Monate auf seine Erklärung wodurch er ja theoretisch eine Untätigkeitsbeschwerde schreiben könnte. Mich würde interessieren was bei so einer Untätigkeitsbeschwerde so auf den Sachbearbeiter zukommt. Müssen da Stellungnahmen geschrieben werden? Kann dem finanzamt überhaupt Untätigkeit vorgeworfen werden, da ja immer neue steuernummern zugewiesen wurden?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Stefan

die Überlastung in den Ämtern muss dazu führen, dass Beschgeide auf sich warten lassen! Da hilft eine Untätigkeitsklage auch nicht, denn auch dabei wird wieder nur Zeit fürs Bearbeiten genommen - Geduld!

Es gibt Fälle, da dauert es über 1 Jahr!
Kleiner Trost: Vollverzinsung!

E.

die Überlastung in den Ämtern muss dazu führen, dass
Beschgeide auf sich warten lassen!

im Gegenteil, wenn die Ämter überlastet sind muss ich doch für Entlastung sorgen, um mich evtl vor drohenden Untätigkeitsklagen etc zu schützen.

Da hilft eine
Untätigkeitsklage auch nicht, denn auch dabei wird wieder nur
Zeit fürs Bearbeiten genommen - Geduld!

Richtig, aber das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Wenn alle Bürger auf ihr Recht verzichten wird sich ja auch nie was ändern. Wenn aber schlagartig, jeder von seinem Recht gebrauch machen würde, wären die Behörden unter Umständen gezwungen mehr Personal einzustellen

Es gibt Fälle, da dauert es über 1 Jahr!
Kleiner Trost: Vollverzinsung!

E.

Vollverzinsung? war das jetzt ernst gemeint? … 0,5% gibts soweit ich weiß und das auch erst nach 1,5 Jahren, da krieg ich ja auf meinem Sparbuch mehr, geschweige denn von Festgeld für 1,5 Jahre

Nichts desto trotz wurde keine meiner Fragen beantwortet

Was für Folgen hat eine Untätigkeitsbeschwerde für den Sachbearbeiter oder die Dienststelle? Liegt hier eine Untätigkeit vor? Nichts gemacht stimmt ja auch nicht, denn A hat ja immer eine neue Steuernummer bekommen, aber inhaltlich wurde die Erklärung ja nicht bearbeitet.

Und wieso wird A 3 mal eine neue Steuernummer zugewiesen, wenn wir alle eindeutige Identifikationsnummern haben. Das sollte die Steuernummern doch überflüssig machen oder nicht?

Gruß
Stefan

Was für Folgen hat eine Untätigkeitsbeschwerde für den
Sachbearbeiter oder die Dienststelle? Liegt hier eine
Untätigkeit vor?

Wieso Untätigkeit ?
Für den Bearbeiter hat das keine Folgen, er kann nichts dafür, wenn soviele Stellen beim Finanzamt eingespart werden…

Und wieso wird A 3 mal eine neue Steuernummer zugewiesen, wenn
wir alle eindeutige Identifikationsnummern haben. Das sollte
die Steuernummern doch überflüssig machen oder nicht?

Ja, das glauben viele.
Aber:

  1. Die Steuer-ID funktioniert in den Ämtern noch nicht, jedenfalls nicht als Sortiermethode, sihe Punkt 4
  2. Das FA kann nichts dafür, wenn jemand umzieht
  3. Die Frau bekommt natürlich eine eigene Steuernummer für ihr Gewerbe. Sonst könnte der Computer im FA nicht Umsatzsteuer des EM und der EF auseinanderhalten
  4. Für Betriebe wird es demnächst noch eine Wirtschafts-ID geben, sonst funtkioniert das mit der Steuer-ID nicht.
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Was für Folgen hat eine Untätigkeitsbeschwerde für den
Sachbearbeiter oder die Dienststelle? Liegt hier eine
Untätigkeit vor?

Wieso Untätigkeit ?
Für den Bearbeiter hat das keine Folgen, er kann nichts dafür,
wenn soviele Stellen beim Finanzamt eingespart werden…

Und wieso wird A 3 mal eine neue Steuernummer zugewiesen, wenn
wir alle eindeutige Identifikationsnummern haben. Das sollte
die Steuernummern doch überflüssig machen oder nicht?

Ja, das glauben viele.
Aber:

  1. Die Steuer-ID funktioniert in den Ämtern noch nicht,
    jedenfalls nicht als Sortiermethode, sihe Punkt 4

da kann A aber nichts für

  1. Das FA kann nichts dafür, wenn jemand umzieht

richtig, das wurde aber schon frühzeitig gemeldet (nämlich kurz nach Umzug) in Q3 2009

  1. Die Frau bekommt natürlich eine eigene Steuernummer für ihr
    Gewerbe. Sonst könnte der Computer im FA nicht Umsatzsteuer
    des EM und der EF auseinanderhalten

Herr A und Frau A haben aber ja eine gemeinsame Steuernummer erhalten auf Grund der Hochzeit und jetzt haben wieder beide eine gemeinsame Steuernummer erhalten auf Grund der freiberuflichen Tätigkeit von Frau A. Insofern kann ich die Begründung nicht verstehen, denn die Steuernummer gilt sowohl für Herr A als auch für Frau A

  1. Für Betriebe wird es demnächst noch eine Wirtschafts-ID
    geben, sonst funtkioniert das mit der Steuer-ID nicht.

Wofür haben Betriebe denn dann eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?

da kann A aber nichts für

der Bearbeiter auch nicht, sondern der Finanzminister deines Bundeslandes…

  1. Das FA kann nichts dafür, wenn jemand umzieht

richtig, das wurde aber schon frühzeitig gemeldet (nämlich
kurz nach Umzug) in Q3 2009

und was ändert das ?

Herr A und Frau A haben aber ja eine gemeinsame Steuernummer
erhalten auf Grund der Hochzeit und jetzt haben wieder beide
eine gemeinsame Steuernummer erhalten auf Grund der
freiberuflichen Tätigkeit von Frau A.

Nein, sie haben keine keine gemeinsame Steuernummmer erhalten für die freiberufliche Tätigkeit.
Sie haben eine bekommen für die Einkommensteuer und eine für den Betrieb der Ehefrau.

Wofür haben Betriebe denn dann eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Die ist nur für umsatzsteuerliche Zwecke im EU-Verkehr gedacht und hat überhaupt nichts damit zu tun.

Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?

Das ist kein Schwachsinn, sondern macht Sinn.
Aber nur, wenn man die Hintergründe hinterfragt…

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da kann A aber nichts für

der Bearbeiter auch nicht, sondern der Finanzminister deines
Bundeslandes…

die schuldfrage ist für mich eigentlich irrelevant. mein ansprechpartner ist der sachbearbeiter und nicht der finanzminister

  1. Das FA kann nichts dafür, wenn jemand umzieht

richtig, das wurde aber schon frühzeitig gemeldet (nämlich
kurz nach Umzug) in Q3 2009

und was ändert das ?

da hätte man schon in Q3 / Q4 2009 eine neue Steuernummer vergeben können?

Herr A und Frau A haben aber ja eine gemeinsame Steuernummer
erhalten auf Grund der Hochzeit und jetzt haben wieder beide
eine gemeinsame Steuernummer erhalten auf Grund der
freiberuflichen Tätigkeit von Frau A.

Nein, sie haben keine keine gemeinsame Steuernummmer erhalten
für die freiberufliche Tätigkeit.
Sie haben eine bekommen für die Einkommensteuer und eine für
den Betrieb der Ehefrau.

Laut Informationen des Sachbearbeiters wird Herr A ebenfalls unter dieser neuen Steuernummer geführt.

Wofür haben Betriebe denn dann eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Die ist nur für umsatzsteuerliche Zwecke im EU-Verkehr gedacht
und hat überhaupt nichts damit zu tun.

ja das ist die aktuelle aufgabe, was spricht dagegen dies zu erweitern?

Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?

Das ist kein Schwachsinn, sondern macht Sinn.
Aber nur, wenn man die Hintergründe hinterfragt…

was macht es für einen Sinn eine weitere ENDEUTIGE Nummer zu erstellen, welche eine andere EINDEUTIGE Nummer nicht ersetzen kann? Man kann theoretisch diese Nummern auch verwenden da diese ja eben eindeutig sind

aber ich will diese diskussion hier jetzt beenden und würde mich freuen wenn meine eingangsfragen noch beantwortet werden
danke

die schuldfrage ist für mich eigentlich irrelevant. mein
ansprechpartner ist der sachbearbeiter und nicht der
finanzminister

ah, ich verstehe.

Wenn der Zug Verspätung hat, weil die Lok kaputt ist, hat der Schaffner Schuld. Der ist ja schließlich der nächste Ansprechpartner.
Das habe ich natürlich bedacht.

ja das ist die aktuelle aufgabe, was spricht dagegen dies zu
erweitern?

Die USt-ID ?
Tja, was spricht dagegen?
Möglichweise nichts, aber da werden Sie ganz bestimmt nicht gefragt.
Ich übrigens auch nicht.

aber ich will diese diskussion hier jetzt beenden

war zu vermuten…

mich freuen wenn meine eingangsfragen noch beantwortet werden

ja, sie wurden beantworten beantwortet.
Vielleicht nicht in Ihrem Sinn.
Da hinkt Ihre Erwartungshaltung der Realität gewaltig hinterher.

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Korrektur

Wenn der Zug Verspätung hat, weil die Lok kaputt ist, hat der
Schaffner Schuld. Der ist ja schließlich der nächste
Ansprechpartner.
Das habe ich natürlich bedacht.

Da habe ich mich verschrieben:

Es muss natürlich heißen: Das habe ich nicht bedacht.

mich freuen wenn meine eingangsfragen noch beantwortet werden

kürzer gesagt, da die längeren Ausführungen nicht verstanden wurden:

Es wird überhaupt gar nichts passieren.

es scheint mir eher das du da etwas nicht verstanden hast, nämlich meine Fragen

Wieso sollte eine Untätigkeitsklage keine auswirkungen haben? Sie führt vielleicht nicht zu einer schnelleren Bearbeitung, aber ist meiner Meinung nach trotzdem ein geeignetes Mittel um seinen Unmut zu äußern. Ahnlich wie bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Sachbearbeiter mit Sicherheit zu dem Vorgang befragt und muss unter umständen sogar (schriftlich) Stellung dazu nehmen.
Mit folgen meine ich ja gar nicht unbedingt dienstrechtlich, das sowas ausgeschlossen ist, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde, ist mir klar. Dennoch kann so ein begehren ja Folgen für den Schbearbeiter oder die Dienststelle haben und wenn es nur der erhöhte Aufwand durch eine schriftlichge Stellungnahme ist

Weiterhin wurde immer noch nicht beantwortet, ob es als Untätigkeit zu bewerten ist, wenn dem Herrn A zwar eine neue Steuernummer zugewiesen wurde, aber die steuererklärung an sich nicht bearbeitet wurde. Wie definiert sich also Untätigkeit in so einem Falle?

Und wenn du mir jetzt sagst wo diese beiden Fragen tatsächlich inhaltlich beantwortet wurden, können wir gerne weiter diskutieren, ansonsten möchte ich dich doch einfach höflich bitten, das antworten denen zu überlassen, die mir meine Fragen beantworten wollen/können

Danke

w-w-w - Archiv
Moin,
Petz konnte die Frage sehr wohl beantworten, aber es scheint, dass du das nicht hören willst.
Ansonsten wurde dieses Thema vor Kurzem schon einmal hier diskutiert. Einmal durch das Archiv stöbern, da gibt es mehr zu diesem thema.
Schöne Grüße
e

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Untätigkeitseinspruch
Hi,

mich würde interessieren nach welchen Kriterien Steuernummern
vergeben werden (und vor allem wofür, wo wir doch alle jetzt
Identifikationsnummern haben)?

Die Vergabe der Steuernummern regelt das jeweilige Bundesland, also das jeweilige Finanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium.

Die Programme, die die Finanzverwaltung benutzt, sind noch nicht so programmiert, dass sie mit den Identifikationsnummern was anfangen könnten.

Hintergrund
A hat in den letzten 3 Monaten 3 neue Steuernummern vom
Finanzamt erhalten

schön

Die erste nach dem Umzug in eine neue Stadt,

Lediger zieht um, also neue StNr von neuem Finanzamt
sinnvoll oder?

die zweite
(gemeinsame Steuernummer) bei Abgabe der Steuererklärung
2009(gemeinsam veranlagt da Oktober 2009 geheiratet)

Wird eine Zusammenveranlagung gemacht, ist also ein Speicherkonto für 2 Ehegatten erforderlich, muss zwingend eine neue Steuernummer vergeben werden.
also richtige Maßnahme

und die
dritte weil im Nachhinein festgestellt wurde, das Frau von A
Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit hat.

weiter unten ergibt sich, dass diese Steuernummer auch für die Zusammenveranlagung gelten soll

Bei gewerblichen und/oder selbständigen Einkünften sehen manche Bundesländer vor, dass diese Fälle von speziell dafür geschulten Sachbearbeitern bearbeitet werden sollen. Also ist dann eine neue Steuernummer notwendig, die intern aussagt, dass da selbständige Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen sind.

Mit jeder neuen Steuernummer wechselte auch der Sachbearbeiter

wechselte der Familienname des Ledigen?
Die Bezirke werden in der Regel nach dem Alphabet aufgeteilt.

und anscheinend hat A jetzt einen Sachbearbeiter erwischt,
der, was die Bearbeitung der Erklärungen betrifft, nicht ganz
„up to date“ zu sein scheint. Nach Aussage des Sachbearbeiters
müssen erstmal die Erklärungen abgearbeitet werden, die im
November und Dezember 2009 eingereicht wurden

so sind die Anweisungen oder soll ein Schreihals alle geduldig Wartenden überholen? Und was ist, wenn alle gleichzeitig schreien?

und A solle
nicht mit einer Bearbeitung innerhalb der nächsten 8-12 Wochen
rechnen.

so ist es, sowas kommt vor

Sollten hier tatsächlich 12 Wochen vergehen, wartet A
aber nunmehr auch schon 7 Monate auf seine Erklärung wodurch
er ja theoretisch eine Untätigkeitsbeschwerde schreiben
könnte.

Das Ding heißt jetzt Untätigkeitseinspruch.

http://www.steuerthek.de/handbuch/verfahren/einspr_r…

und
http://www.ratgeber-steuer24.de/Der_Steuerbescheid/U…

http://neusel.blogg.de/eintrag.php?id=145
dem stimme ich voll zu

Mich würde interessieren was bei so einer
Untätigkeitsbeschwerde so auf den Sachbearbeiter zukommt.
Müssen da Stellungnahmen geschrieben werden?

ja natürlich
und solange bleiben alle Steuererklärungen incl. deretwegen geschrieben wird, liegen

Kann dem
finanzamt überhaupt Untätigkeit vorgeworfen werden, da ja
immer neue steuernummern zugewiesen wurden?

vorwerfen kann man viel
6 Monate Frist muss schon verstrichen sein

erfolgversprechender und schneller wirksam ist ein freundlicher Anruf beim Sachbearbeiter

Ist bei dem aber „Land unter“, übt er sich gerne in der Kunst, auf einen Untätigkeitseinspruch zu antworten. Kommt auf seinen Sachgebietsleiter an, wie ausführlich er sowas machen soll.

Verständlicherweise macht man sich beliebt.
Coole Sachbearbeiter behalten die Nerven und bearbeiten den Fall, wenn er dran ist. Schon erlebt.

Personalabbau ist sehr beliebt bei den Steuerzahlern. Aber bitte ohne Auswirkung und wenns geht jedes Jahr schnellere Bearbeitung.

Schöne Grüße
C.

Wenn alle Bürger auf ihr Recht verzichten wird sich ja auch
nie was ändern. Wenn aber schlagartig, jeder von seinem Recht
gebrauch machen würde, wären die Behörden unter Umständen
gezwungen mehr Personal einzustellen

So ein Unfug! Das führt einfach nur dazu, dass erstmal die ganzen Untätigkeitsbeschwerden abgearbeitet werden müssen und die Bürger noch länger auf ihre Bescheide warten müssen. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist z.B. dafür gedacht, wenn ein Sachbearbeiter, um Dich zu ärgern, Deinen Fall irgendwo in der Schublade versenkt, gleichzeitig aber ähnliche neuere Fälle bearbeitet. Sie ist nicht dafür gedacht, sich über Überlastung zu beschweren. Das erkennt man ja auch schon am Namen, denn Überlastung und Untätigkeit widersprechen sich irgendwie, gelle?

Da dem Bürger ja aber keine Möglichkeit gegeben wird, sich über lange Bearbeitungszeiten zu beschweren, scheint mir dieses Mittel als angemessen

Denn WARUM eine Steuererklärung bzw ein Bescheid auf sich warten lässt, ist dem Bürger erstmal völlig egal, denn das Resultat ist das gleiche.

Denn WARUM eine Steuererklärung bzw ein Bescheid auf sich
warten lässt, ist dem Bürger erstmal völlig egal, denn das
Resultat ist das gleiche.

Ich denke nicht, dass dies egal ist. Wenn die übliche Bearbeitungszeit für Steuererklärungen bei 3 Monaten liegt ist das was anderes, als wenn sie bei 2 Wochen liegt, Du aber trotzdem 3 Monate warten musst.

Du beschwerst Dich ja auch nicht im Supermarkt, wenn Du 5 Minuten an der Kasse warten musst, weil 5 Minuten eben normal sind. Wenn wir in einer Welt leben würden, in der man maximal 1 Minute im Supermarkt warten müsste, würdest Du Dich bei 5 Minuten Wartezeit (zu Recht) beschweren. Ich hoffe, Du verstehst den Unterschied.

Wenn Dir die Bearbeitungszeiten generell zu lang sind, musst Du eine Partei wählen, die sagt „Wir stecken 1 Milliarde pro Jahr zusätzlich in die Finanzverwaltungen, damit die Bürger nicht so lange warten müssen“ bzw. wahrscheinlich musst Du erstmal so eine Partei gründen, weil es sie noch nicht gibt. Es bringt aber nichts, sich über politisch gewollte Umstände bei Behörden zu beschweren. Die sind da einfach der falsche Ansprechpartner.