Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Meine Einkommsteuererlärung habe ich immer unter Gemeinsame veranlagung gemacht.da hatten wir beide Arbeit. jetzt ist meine Frau seit anfang letztes Jahr
Erwerbsunfähig und bezieht eine Rente von ca 600,00€
ausgezahlt,ich bin noch in Arbeit habe ca 38000 brutto.
Frage: mache ich wieder eine Gemeinsame Veranlagung oder Einzel ??
Wird die Rente voll auf mein Einkommen bei der Steuererlärung mit angerechnet??
Oder gibt es einen Günstigeren Weg für uns.
Oder nur ich Steuererklärung und meine Frau braucht keine
zu machen???
Habe keine Ahnung…
Vielen Dank im vorraus.
MFG Egeu
Hallo Egeu!
Mit der getrennten Veranlagung werdet ihr schlechter gestellt.
Also bleibt nur noch die gemeinsame Veranlagung, wobei Deine Frau mit einbezogen werden muss. Die EMR wird nicht voll einbezogen, da Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
Hallo,
ihr musst wieder eine gemeinsame veranlagung machen. Die renteneinkünfte werden in die Anlage R eingetragen.
Die Rente deiner Frau ist wenig, deswegen wird es nicht viel ausmachen.
Gruß
Michelle
Hallo,
Wenn Sie eine sog. getrennte (Einzel) Veranlagung machen haben Sie keinen Ehegaten-Splitting-Vorteil mehr.
Was sich letztendlich rechnet ist schwer zu sagen. Zu 90 % rechnet sich aber immer die Ehegatenveranlagung. Eins Vorneweg. Die Rente ist anteilig steuerpflichtig.