Steuer - Fahrtkosten / Familienheimfahrt

Hallo

Es geht um die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung.

Folgende Situation:

  1. Hauptwohnsitz (A)
  2. Nebenwohnsitz (B) am Arbeitsort
  3. Arbeitstätte ©

An Fahrtkosten wurden geltend gemacht:

  1. Di-Fr (4x pro Woche) von B nach C
    (normales Zweitwohnsitzpendeln)

  2. Mo (1x pro Woche) von A nach C
    Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeit

  3. 1x pro Woche (Freitags) Familienheimfahrt von B nach A

Eigenes Verständnis der Situation:

  • Fahrtkosten zur Arbeit:
    Es werden Fahrtkosten ZUR Arbeit erstattet. Die Rückfahrt ist jeweils „Privatvergnügen“

  • Familienheimfahrt
    Hier werden die Kosten vom Arbeitsort (bzw. Zweitwohnsitz) NACH Hause erstattet.
    Hier wird jedoch nix über die Fahrt zurück an den Zweitwohnsitz gesagt.

Das Finanzamt sieht das (naturgemäß) etwas anders. Die sagen: die Fahrtkosten gelten jeweils für Hin UND Rückfahrt (auch wenn die Kilometer nur einfach angesetzt werden).

Aus der klare Formulierung die eine Richtung der Fahrstrecke definiert und sehe ich eine Geltendmachung wie oben dargestellt gerechtfertigt

FRAGE: gibt es irgendwelche Urteile (Links), die meine Auffassung unterstützen?

Gruß
Hugo the JungleDyret

Hallo,

Es geht um die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung.
Folgende Situation:

  1. Hauptwohnsitz (A)
  2. Nebenwohnsitz (B) am Arbeitsort
  3. Arbeitstätte ©

An Fahrtkosten wurden geltend gemacht:

  1. Di-Fr (4x pro Woche) von B nach C (normales Zweitwohnsitzpendeln)
  2. Mo (1x pro Woche) von A nach C Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeit
  3. 1x pro Woche (Freitags) Familienheimfahrt von B nach A

Eigenes Verständnis der Situation:

  • Fahrtkosten zur Arbeit:
    Es werden Fahrtkosten ZUR Arbeit erstattet. Die Rückfahrt ist jeweils „Privatvergnügen“

Fast richtig. Es werden allerdings keine Kosten erstattet, sondern es kann die Pauschale einkommen/steuer)mindernd abgezogen werden.

  • Familienheimfahrt
    Hier werden die Kosten vom Arbeitsort (bzw. Zweitwohnsitz) NACH Hause erstattet. Hier wird jedoch nix über die Fahrt zurück an den Zweitwohnsitz gesagt.

Na der Begriff ist da doch ausnahmsweise bereist eindeutig genug. Es wird eben nur die Heimfahrt anerkannt.

Das Finanzamt sieht das (naturgemäß) etwas anders. Die sagen: die Fahrtkosten gelten jeweils für Hin UND Rückfahrt (auch wenn die Kilometer nur einfach angesetzt werden).

Richtig. Es wird die einfache Strecke anerkannt. Das kann man auch nicht dadurch aushebeln, dass man es selbst anders nennt.

Aus der klare Formulierung die eine Richtung der Fahrstrecke definiert und sehe ich eine Geltendmachung wie oben dargestellt gerechtfertigt

Wo siehst Du diese klaren Formulierungen einer Richtungsdefinition?
Ich sehe nur das hier:
Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von… Entfernung zwischen A und B bedeutet nicht Richtung A nach B.
Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen.
Auch das kann nicht als Richtung definiert werden, da es nur um eine Entfernung geht. Es liegt dabei in der Natur der Sprache, dass ein Ort zuerst genannt wird.
Und dann nochmal ganz genau den § 9 (1) Nr. 5 EStG lesen. Die ersten beiden Worte sind hier besonders wichtig. Es geht um die notwendigen Mehraufwendungen. Leute ohne doppelte Haushaltsführung haben 5x Fahrten Wohnung - Arbeit und zurück. Derjenige mit doppelter Haushaltsführung hat die aus und als notwendige Mehraufwendung wird noch die Familienheimfahrt anerkannt. Also wird es auf 5x die Entfernung B-C und 1x die Entfernung B-A hinauslaufen.

Grüße