Steuer Fehlende Belege Fahrtkosten

Hallo!

Das Finanzamt möchte für das Steuerjahr 2009 die berühmten Nachweise für meine etwas höheren Fahrtkosten. Ich bin dort 88 Kilometer zur Arbeit gefahren und habe 209 Arbeitstage angebeben. Die Arbeitstage habe ich per Beleg auch nachgewiesen. Fahrgemeinschaft hatte ich in der Tat keine.

Für das betroffene Steurerjahr kann ich diesen Nachweis nun nicht erbringen.

Ich habe lediglich eine Nachweis für Mitte 2010 (TÜV). Dieser ist allerdings in Bezug auf 2009 nicht aussagekräftig, da ich seit Febuar 2010

die Arbeitsstelle gewechselt habe (Nähe meines Wohnortes) und enstprechend annähernd 80% weniger Fahrtkosten habe.

Frage:

Vorausgesetzt, ich beantworte dieses Schreiben lediglich mit der Aussage, dass ich für diesen Zeitraum keinen Nachweis vorlegen kann und dass ich auch keine Fahrgemeinschaft habe.

Ist dies allein schon ein Grund für das Finanzamt, ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung einzuleiten? Oder beschränkt man sich in einem ersten Schritt auf eine Kappung bzgl. des Pauschalbetrags?

Hallo,

nein es git kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

An Ihrer Stelle würde ich Belege ab 2008 (TÜV; Instandhaltung etc) vorlegen. Damit kann man die Jahresfahrleistung hochrechnen. Dann legen Sie ein Schreiben bei und erläutern, die Tatsache, dass Sie in 2010 einen neuen Arbeitgeber haben und die Fahrleistung jetzt erheblich geringer ist.

Hallo Hilpo,

kein Grund zur Panik, ein Steuerstrafverfahren wird erst eingeleitet, wenn das Finanzamt Beweise hat, daß man Steuern hinterzogen hat! Fehlende Belege sind keine Beweise! Aber es könnte eben sein, daß die Werbungskosten dann auf den Pauschbetrag gekürzt werden. Allerdings würde ich aber den TÜV-Beleg einreichen und den Arbeitsstellenwechsel im Februar erklären, dann müßte sich der Finanzbeamte das auch ausrechnen können, das das ungefähr hinkommt.

Viel Erfolg!
C.

Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher aber ich denke nicht das gleich eine Steuerhinterziehung in Betracht kommt, ich denke eher das FA wird den Pauschalbetrag ansezten.

Kannst du nicht von deiner alten Firma dies anfordern? Die alte Firma kann vielleicht ein Schreiben fertigen, wo drin steht das von zu Hause aus bis zur Arbeit 88 km gefahren sind, und das an 209 Tagen.

Vielleicht würde das gehen. Aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher, was das FA machen würde.

Mfg
Michelle

Sorry,
keine Ahnung !
Gruß Claus

Hallo,
Sie können eventuell eine genaue Wegbeschreibung von Wohnung zur Arbeit(vielleicht durch einen Routenplanausdruck) beilegen.
Falls Sie die gleiche Strecke schon mehrere Jahre gefahren sind, kann man auch vermerken siehe Vorjahr.
Auch eine Bestätigung ihres ehemaligen Arbeitgebers müsste reichen.Schreiben Sie dem Beamten dazu er sollte sich bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber erkundigen.
Auf den Pauschalbetrag würde ich mich als letztes einlassen,da es um vieles weniger ist.
Das Finanzamt kann ihnen nicht vorschreiben das Sie eine Fahrgemeinschaft bilden müssen,bei vielen ist es zeitlich gar nicht möglich.
Sie machen sich überhaupt nicht strafbar.

Gruß
monika61

Hallo Hilpo,

Du schreibst, dass du für 2009 die Belege nachreichen sollst und dann wieder, dass du die Arbeitstage per Beleg schon nachgewiesen hast?

Eine Fahrgemeinschaft ist nicht Voraussetzung, dass man seine Fahrtkosten geltend machen kann. Wenn Du also keine Fahrgemeinschaft hattest brauchst du folglich auch nichts nachzuweisen.

Ich würde an Deiner Stelle beim Sachbearbeiter nachfragen, welche Nachweise er haben will? Wenn du bspw. eine Gehaltsabrechnung Deines Arbeitgebers hast (was ja i.d.R. der Fall ist, wenn Du Fahrtkosten in der Steuererklärung abgibst) sollte das doch zumindest für den Nachweis der Arbeitstage ausreichend sein. Und die gefahrenen km kann man auch relativ einfach nachvollziehen, wenn wohnort und Arbeitstätte bekannt sind.

Viele Grüße
Uta

Bitte Antworten der Kollegen erfragen - nicht meine Gebiet. MfG.

Hallo:
Da ist guter Rat echt teuer meinerseits ich glaube es ist besser da aufs Finanzamt zu gehen und mit dem zu sprechen der die Lohnsteuer bearbeitet also persönlich das zu klären.
Lg Mausi123

Hallo Hilpo,

zuerst zu Deiner Sicherheit: Bei richtigen Angaben in der Steuererklärung, die aber - wie im normalen Leben so oft - schwer bewiesen werden können - droht Dir kein Strafverfahren.

Da FA wird aber evtl. die geltend gemavchten Kosten kürzen.

Anregung: Prüfe doch einfach TÜV 2010 mit dem TÜV davor oder dem Anschaffungsjahr. Über diese Differenz kannst Du vielleicht etwas nachweisen.

Oder hast Du Bekannte, die evtl. Deine jeweils lange Abwesenheit bestätigen können. Auch hieraus kann man ja auf die Fahrzeit schließen.

Viel Erfolg

Stefan Seidel

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Da Sie nicht in der Lage sind die Belege herbei zuführen, veranlasst das Finanzamz in der Regel die vereinfachte Wegstrecke.

Hierzu ist es von Finanzamt zu Finanzamt verschieden.

Alles andere ist nicht relevant.

Mfg

Angela06

bei einer Arbeitswoche Montag bis Freitag und jährlich 30Tage Urlaub, keine Krankheit hat man rd. 220 AT. Ein Nachweis, täglich zur Arbeit zu fahren ist eine ungewöhnliche Forderung vom FA. mehr kann ich dazu nicht sagen

ruß maluzo