Wenn man im August Ferienarbeit macht und bis 30.09.2011 immatrikuliert ist, weil man schon im Juli seinen Abschluss hinter sich hat, muß man steuer zahlen oder zahlt man keine, weil man bis 30.09.2011 immatrikuliert ist?
Mfg
Wenn man im August Ferienarbeit macht und bis 30.09.2011 immatrikuliert ist, weil man schon im Juli seinen Abschluss hinter sich hat, muß man steuer zahlen oder zahlt man keine, weil man bis 30.09.2011 immatrikuliert ist?
Mfg
Hallo,
wenn es sich nicht um einen Minijob handelt, wird Lohnsteuer einbehalten. Je nach Höhe der Vergütung und Steuerklasse.Das kannst du von der LoSt-Tabelle ablesen: http://www.steuertipps.de/download/downloads/Lohnste…
Grüße
Schwuppsdi
Ob immatrikuliert oder nicht, spielt bei der Steuer keine Rolle, weil sie immer für das ganze Jahr berechnet wird. Hat man also einen Ferienjob und dort werden Steuern abgezogen, kann man sich diese über die Einkommensteuererklärung wiederholen, wenn man unter den Gesamtjahresfreibeträgen bleibt oder etwas darüber, dann anteilig.
Hallo,
du musst deine Lohnsteuerkarte 2010 vorlegen. Wenn du damals keine bekommen hast, müsst du zum Finanzamt und einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung der Bescheinigung ausfüllen.
Aufgrund der Steuerklasse wird dann Lohnsteuer einbehalten. Am Ende des Jahres kann man eine Steuererklärung machen und erhält - wahrscheinlich - die gezahlte Lohnsteuer zurück.
Es hat nichts mit der Matrikulation zu tun.
Gruß
Hallo,
Davon hängt vieles ab.
Wieviel haben Sie in dem Zeitraum verdient?
Hat es der Arbeitgeber versteuert?
Ist es nur ein 400.-€ Job?
Beispiel: Sie sind beim Arbeitgeber als kurzfristig angemeldet!
1)Dann dürfen Sie,die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreiten.
2)Der Arbeitslohn darf 62.-€ am Tag nicht überschreiten.
3) der Stundenlohn darf 12.-€ nicht überschreiten.
4) für kurzfristig Beschäftigte wird ein Pauschalsteuersatz von 25% berechnet.
Man kann bei der Steuer wieder einen Teil zurückholen.
Ansonsten müssen Sie es ausführlicher beschreiben.
Gruß
monika61
Steuerberater fragen oder das Fi.-Amt
Sorry,
Hier kann ich leider nicht helfen
Gruß
Hallo,
die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und ist fällig wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr über 8.000 € liegt.
Steuern fallen an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.
MfG
IN ERSTER LINIE HÄNGT ES VON DEN GESAMTEINKÜNFTEN IM KALENDERJAHR AB, UND ZWAR INSOWEIT, OB DIE EINKÜNFTE DEN GRUNDFREIBETRAG ZZGL. EVTL. SONDERAUSGABEN ETC. ÜBERSCHREITEN.
SOFERN LOHNSTEUER EINBEHALTEN UND ABGEFÜHRT WIRD, ERGIBT SICH BEI EINER STEUERERKLÄRUNG VORAUSSICHTLICH EINE GLEICH HOHE ERSTATTUNG.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Verdienst du nur 400,-- € als Aushilfe zahlst du keine Lohnsteuer und bist auch nicht Renten- und Krankenversichert. Bei kurzfristigte Beschäftigung 6 Wochen im Jahr zahlst du Lohnsteuer gemäß deiner Steuerklasse und bist nicht Renten- / Krankenversichert