Hi.
Ich habe ein Firmenwagen vom AG. Möchte nun meine Steuererklärung machen und finde auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 18 (Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) einen Betrag stehen. Benzinkosten für den Firmenwagen trage ich alleine, warum auch immer. Wollte aber wenigstens mir meine Kilometerpaschaule geltend machen. Unter diesem Punkt steht aber ich hätte Leistungen vom AG bekommen, sehe ich das richtig!? Werde ich vllt verarscht!? Und kann ich dennoch meine KM Pauschale geltend machen!? Fahrweg zur Arbeit sind ca 45KM und der Betrag unter Punkt 18 ist 1300€
Vielen Dank.
Ja.
Und den pauschal besteuerten Betrag des AG setzt man ebenfalls in seiner Steuererklärung, Anlage N (Zeile 39) ein.
MfG
duck313
Du versteuerst ja die Nutzung über die 1%-Regelung, dann kannst du den geldwerten Vorteil um die übernommenen Spritkosten mindern. Bspsw. hast du einen Bruttolistenpreis von 50.000 €, dann ist der geldwerte Vorteil 50.000 € x 1% x 12 Monate = 6.000 (in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten), dann rechnest du 6.000 € geldwerter Vorteil abzgl. (z.B.) 3.000 € selbst gezahlte Spritkosten = 3.000 €, der geldwerte Vorteil/ Arbeitslohn ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung entsprechend zu mindern.
Das Finanzamt ist vielleicht anderer Auffassung dazu, aber du weißt den BFH auf deiner Seite, BFH VI R 2/15 vom 30.11.2016, also ruhig so erklären und danach mit einem Einspruch durchkämpfen.